Betreff
Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen im Haushaltsjahr 2018
Vorlage
BIP/040/2020
Art
Beschlussvorlage Bippen

Im Jahresabschluss 2018 werden folgende überplanmäßige Aufwendungen ausgewiesen, die nachträglich zu genehmigen sind.

 

Budget

Aufwendungen

Ansatz

Gebucht

Verfügbar

Liegenschaften

 

 

 

111.71 - Gebäude- u. Grundstücksmanagement

112.100 €

122.020,69 €

-9.920,69

281.10 - Heimat- und Kulturpflege

0 €

0,00 €

0,00 €

365.00 - Tageseinrichtungen für Kinder

0 €

0,00 €

0,00 €

424.10 - Sportstätten

400 €

197,87 €

                        202,13 €

551.00 - Öffentliches Grün u. Landschaftsbau

24.000 €

26.759,25 €

-2.759,25

-GD-

136.500 €

148.977,81 €

-12.477,81 €

 

Die Mehraufwendungen resultieren in erster Linie aus höheren Kosten für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes (Produkt 111.71) und höheren Kosten für die Entsorgung von Grünabfällen (Produkt 551.00).

 

Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen war durch Minderaufwand beim Teilhaushalt 5 (Bauplanung und –verwaltung) gewährleistet.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die nachgewiesenen überplanmäßigen Aufwendungen aus dem Haushaltsjahr 2018 werden genehmigt.