Betreff
Kompensationsflächenpool - Sachstandsmitteilung und weitere Umsetzung
Vorlage
BER/018/2020
Art
Beschlussvorlage Berge

In der Sitzung des Rates vom 29.03.2017 sind die Unterlagen zum Kompensationsflächenpool der Gemeinde Berge - Wegerandstreifenprojekt / Ökowerteinheitenpool (Teil 1), sowie die genaue Auflistung des Pflege- und Entwicklungsplanes vorgestellt und beschlossen worden. Die Werteinheiten sollen zur Kompensation der Bebauungspläne Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“ und Nr. 19 „Osterweiterung Höfener Esch“ in Berge verwendet werden.

 

Insgesamt werden folgende Werteinheiten benötigt:

 

Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“:                  15.210 WEBebauungsplan Nr. 19 „Osterweiterung Höfener Esch Straße“:                       9.214 WE

                                                                                    Summe:                      24.424 WE

 

Nachdem nunmehr der Straßenverlauf, die Ausweisung des Gewerbegebietes, die Grundstücksangelegenheiten (Tausch und Verkauf) sowie die Abnahme der Linksabbiegespur an der L 102 „Bippener Straße“ abgeschlossen sind, sollte bereits zu Beginn des Jahres eine Grenzanzeige durch einen Mitarbeiter der Samtgemeinde Fürstenau vorgenommen werden. Die dafür erforderlichen georeferenzierten Daten sind von Herrn Zapp (Forsthof Artland) an die Samtgemeinde Fürstenau übermittelt worden, so dass eine entsprechende Darstellung im Geoinformationssystem erfolgen konnte.

 

Aufgrund der Corona Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen ist die Thematik, nicht wie angedacht zum Frühjahrsbeginn umgesetzt, sondern zunächst verschoben worden.

 

Nach den Anfang Mai terminierten Sitzungen wurde mit Herrn Tegethoff (Samtgemeinde Fürstenau) ein Termin zur Grenzanzeige vereinbart. Zusammen mit einem Mitarbeiter des Bauhofes sind die entsprechenden Grenzpunkte in den Gemeindeteilen Anten (Butenesch) und Dalvers (Bereich Asterfeld) mit Pflöcken kenntlich gemacht worden. Hierbei konnten die bereits im Geoinformationssystem dargestellten Abweichungen auch örtlich sichtbar gemacht werden.

 

Die derzeitigen Markierungen sind allerdings nicht abschließend, sondern werden nach der jeweiligen Abernte der Ackerflächen neu gesetzt und zwar wie vorgegeben, mit entsprechenden Pfosten. Die weitere Umsetzung sieht vor, dass bei den einzelnen Positionen bzw. Bereichen unterteilt werden muss, welche Einsaaten bzw. Anpflanzungen erforderlich sind. Diese Arbeiten sollen soweit wie möglich vom Bauhof umgesetzt werden.


(Brandt)

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

- ohne Beschlussvorschlag -