Das Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt die
Schlussberichte über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018
vorgelegt.
Vom RPA wurde festgestellt, dass gegen eine
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 sowie eine Entlastungserteilung
prüfungsseitig keine Bedenken bestehen.
Der Jahresabschluss- und der Prüfungsbericht
2018 werden elektronisch zur Verfügung gestellt. Weitere Ausführungen werden in
den jeweiligen Sitzungen vorgetragen.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2018 nach
Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der
Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von
248.512,94 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des
Ergebnishaushaltes in Höhe von 127.968,74 € wird der Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b) Gemäß § 129 NKomVG wird dem Bürgermeister
für den Jahresabschluss 2018 Entlastung erteilt.