Nach dem aktuellen Stand der Wartelisten haben wir im Ü3-Bereich in der
Samtgemeinde Fürstenau einen zusätzlichen Bedarf von 18 Plätzen. Zwar ergibt
sich aus der nachstehenden Bevölkerungspyramide, dass gerade der Jahrgang 2017,
also der Kinder, die jetzt einen Kindergartenplatz nachfragen, relativ groß
ist, allerdings kam es auch in der Vergangenheit immer wieder zu erheblichen
Zuwanderungen aus dem Umland. Auch ist das Migrationsgeschehen in Zusammenhang
mit der Entwicklung an den großen Gewerbestandorten in Rieste, Nortrup und
Badbergen sowie im Rahmen von Asylverfahren nicht einzuschätzen. Um den
gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllen und künftig auch
kurzfristig und unterjährig auf weitere Nachfragen reagieren zu können, wäre
also dauerhaft die Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe in Fürstenau
und in Berge/Bippen erforderlich.
Um den kurzfristigen Bedarf an Kindergartenplätzen zu bedienen, wird
durch das Kinderzentrum Fürstenau zum 01.08.2020 eine Kindergartengruppe als Integrationsgruppe
im Gruppenraum der Sprachheilgruppe eingerichtet. Bereits bei der Bauplanung
wurden die Räumlichkeiten so vorgesehen, dass eine Nutzung als Regel-,
Integrations- oder auch Krippengruppe möglich ist. Der SpraKi wird zwei
Therapieräume nutzen, die mit einem Durchbruch zu verbinden sind. Für diese
Lösung wurde grundsätzlich eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt, wenn
definiert werden kann, wie die dauerhafte Lösung aussieht.
Die Anzahl der Kinder, die zum kommenden Kindergartenjahr keinen
Krippenplatz angeboten bekommen können, beträgt aktuell 30. Um die steigende
Nachfrage mittelfristig zu decken, wurden parallel Planungen getroffen, am
Evang. Kindergarten und am Kath. Kindergarten in Fürstenau jeweils eine
Krippengruppe anzubauen (s. FB 4/006/2019, FB 4/006/2019/1, FB 4/006/2020).
An der Evang. KiTa St. Georg Fürstenau hat sich die Planung durch die
Abstimmung der Maßnahmen hinsichtlich der Turnhalle bzw. des
Multifunktionsraums verzögert. Abgestimmte Baupläne liegen noch nicht vor. Eine
Inbetriebnahme der Krippengruppe scheint daher selbst zum 01.08.2021 unsicher.
Mit dem Träger der Kath. KiTa St. Katharina Fürstenau wurden intensiv
die Entwicklungsmöglichkeiten am Standort am Wegemühlenweg besprochen. Es
wurden durch den Fachplaner eine Variante zur Sanierung und Erweiterung des
Altbaus zzgl. Anbau einer zweiten Krippengruppe (Bruttobaukosten ca. 770.000 €)
sowie ein Teilneubau und Erweiterung um eine zweite Krippengruppe
(Bruttobaukosten ca. 1.550.000 €) entwickelt. Der Altbau wird aufgrund der
Bausubstanz durch den Träger jedoch als nicht sanierungsfähig eingeschätzt.
Zwischen der Samtgemeinde und dem Träger besteht grundsätzlich Einigkeit
darüber, dass in baulicher und organisatorischer Hinsicht ein Neubau, auf dem
Grundstück der katholischen Kirchengemeinde neben der Grundschule, der
Sanierung oder dem Teilneubau vorzuziehen ist. Da für den Teilneubau sowie den
Bau der zweiten Krippengruppe über 1,5 Mio Euro einzuplanen wären und zudem
unabhängig vom Standort Umbaukosten für die Erweiterung um eine weitere
Ü3-Gruppe entstanden wären, wurde ein
Neubau und die Kumulation künftiger Erweiterungen an diesem Standort sowie die
langfristige Aufgabe des Standorts am Wegemühlenweg als langfristig wirtschaftlichere
Variante diskutiert. Investitionen am Standort Wegemühlenweg werden damit
ausgeschlossen. Allerdings bedeutet diese Variante, dass Planungs- und Bauphase
voraussichtlich mehr als zwei Jahre in Anspruch nehmen dürften, da bislang
keine Planungsvarianten vorliegen und F- und B-Plan zu ändern sind. Eine
Inbetriebnahme erscheint vor dem 01.08.2022 nicht wahrscheinlich.
An der Evang. KiTa Bippen wurde zum 01.08.2019 eine Kleingruppe mit acht
Kindern im bisherigen Mitarbeiterraum in Betrieb genommen. Bereits im
Investitionskonzept 2018 wurden die notwendige Erweiterung des Mitarbeiterraums
und die Erweiterung um eine Krippengruppe als Priorität 2 festgestellt. Zudem
ist auch hier der Platz für die Einnahme der Mittagsverpflegung zu gering.
Durch den Wegfall des Mitarbeiterraums steigt der räumliche Druck in der
Einrichtung. Der Intensivraum im Obergeschoss darf nicht mehr genutzt werden,
da der zweite Rettungsweg fehlt.
Auch am Standort Kinderkrippe Sonnenschein in Berge wurde die
Erweiterung um eine weitere Krippengruppe als Priorität 2 festgestellt. Die
bauliche Erweiterung wurde bereits beim Neubau berücksichtigt, so dass die
Planungsgrundlagen vorliegen und eine Umsetzung kurzfristig möglich wäre.
Eine konkrete Nachfragesättigung im Bereich der U3-Betreuung ist
bundesweit nur schwer zu prognostizieren. Für die Samtgemeinde Fürstenau muss
jedoch davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Krippen (derzeit sechs)
mittelfristig mindestens verdoppelt werden muss. Das würde bedeuten, dass im
Bereich Fürstenau/Schwagstorf vier und in Bippen und Berge jeweils eine weitere
Krippengruppe eingerichtet würde.
Um im Ü3-Bereich die jetzigen Gruppen inklusive der Übergangsgruppe in
Fürstenau und der Kleingruppe in Bippen angemessen unterzubringen und künftig
in räumlicher Hinsicht flexibel reagieren zu können, müsste in Bippen ein
weiterer Gruppenraum geschaffen werden. In Fürstenau wäre je ein Gruppenraum
für die dauerhafte Unterbringung der Übergangsgruppe, zur Entlastung der
räumlichen Situation an der Kath. KiTa Fürstenau und zur baulichen Flexibilität
zu schaffen.
Zur Gewährleistung der Durchgängigkeit und fließenden Übergänge zwischen
Krippe und Kindergarten wird aus pädagogischer Sicht grundsätzlich eine
Einrichtungsgröße von vier KiGa- und
zwei Krippengrößen vorgeschlagen, sofern dies räumlich und organisatorisch
möglich und ortsteilbezogen erforderlich ist. Auch, um insbesondere im Bereich
der Stadt Fürstenau Konkurrenzsituation zwischen Einrichtungen durch
unterschiedliche Standortvorteile zu vermeiden, sollten je Einrichtungen
wenigstens zwei Krippengruppen vorgesehen werden. Die Schaffung reiner
Krippenhäuser bzw. die Kumulierung von Krippen an einem KiTa-Standort und damit
verbunden die Notwendigkeit, dass die Kinder nach der Krippe die Einrichtung
wechseln müssten, wird in pädagogischer Hinsicht nicht präferiert.
Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren
Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT) können gds. je
neugeschaffenen Krippenplatz 12.000 €, also 180.000 € je Krippe Förderung beantragt
werden. Nach Rücksprache mit der Landesschulbehörde stehen Haushaltsmittel
derzeit nicht zur Verfügung. Ausdrücklich wird jedoch geraten, möglichst
kurzfristig Förderanträge zu stellen, da Mittel (wenn vorhanden) im
„Windhundverfahren“ vergeben werden. Mit Eingang des Förderantrages gilt zudem
der vorzeitige Maßnahmenbeginn als genehmigt.
Für Zuwendungen aus
der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der
Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT)
stehen für den Landkreis Osnabrück 1.424.000 € zur Verfügung. Der auf die
Samtgemeinde Fürstenau entfallende Anteil beträgt 74.251,96 €. Da die Anträge
schon bis zum 30.04.2020 an den Landkreis weitergeleitet werden sollten, wurden
diese Mittel vorsorglich für den Umbau der KiTa Bippen beantragt.
Für den
Kapazitätsausbau bei Kindergärten und Krippen sind im Konjunkturpaket zur
Bekämpfung der Corono-Folgen in 2020 und 2021 1 Mrd. Euro vorgesehen. Wie diese
verteilt und eingesetzt werden können, steht noch nicht fest. Grundsätzlich
empfiehlt es sich jedoch, die Planungen zu forcieren, um bei Bekanntwerden der
Fördervoraussetzungen einen zeitlichen Vorteil zu haben.
Um trotz der
Verzögerungen bei den Baumaßnahmen am Evangelischen und Katholischen Kindergarten
in Fürstenau kurzfristig Krippenplätze zu schaffen, wird vorgeschlagen, am
Kinderzentrum Fürstenau eine zweite Krippengruppe zu schaffen. Bei der
Bauplanung des Kinderzentrums wurde Wert auf möglichst flexible
Nutzungsmöglichkeiten gelegt, so dass sowohl die jetzige SpraKi-Gruppe als
I-Gruppe, als auch andere Gruppen etwa mit wenig Aufwand als Krippengruppe
umgenutzt werden können. Auch eine bauliche Erweiterung um eine weitere
Krippengruppe wurde betrachtet. Der Bauentwurf dazu liegt bereits vor (s.
Anlage). Die pauschalierte Baukostenschätzung nach überbauter Fläche beträgt
rd. 250.000 €. Der RAT-Antrag könnte unverzüglich gestellt werden, so dass
abzüglich der Förderung Baukosten von nur rd. 70.000 € anfielen. Auch die
Bauantragsunterlagen könnten vergleichsweise schnell erstellt werden, da die
Planungsgrundlagen vorhanden sind. Bei Bereitstellung der erforderlichen
Haushaltsmittel könnte ein Baubeginn noch im Herbst erfolgen.
Konkret werden
folgende Planungs- und Baumaßnahmen vorgeschlagen:
1. Bauabschnitt = sofortige Umsetzung
-
Bau der Kinderkrippe am Kinderzentrum Fürstenau
-
Umbau des Kindergartens Bippen und Erweiterung um
einen Gruppenraum
-
Fortführung des Planungsprozesses um den
Krippenanbau am Evang. Kindergarten Fürstenau
-
Aufnahme der Planung zur baulichen Erweiterung der
Katholischen KiTa an der Bürgerschützenstraße (3 Kiga- /1 Krippengruppe oder 2
Kiga-/2 Krippengruppen)
2. Bauabschnitt =
2021 bzw. nach Abschluss der Planung
-
Neubau des Mehrzweckraums an der Benediktschule und
der Krippe am Evang. Kindergarten Fürstenau
-
Baubeginn für die Erweiterung der Katholischen KiTa
an der Bürgerschützenstraße
-
Neubau einer Krippengruppe an der Evangelischen
Krippe in Berge
3. Bauabschnitt =
2022 / 2023
-
nach Fertigstellung des Neubaus: mögliche Umnutzung
des vierten Gruppenraums der Kath. KiTa am Wegemühlenweg zu einer Krippengruppe
-
Bau einer zweiten Krippengruppe an der Evang. KiTa
Bippen
4. Bauabschnitt =
langfristige Perspektive / nach Ablauf der förderrechtlichen Zweckbindung
- Erweiterung der
Katholischen KiTa an der Bürgerschützenstraße um (3 Kiga- /1 Krippengruppe oder
4 Kiga-/1 Krippengruppen) und Aufgabe des Standorts am Wegemühlenweg
W a g e n e r |
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T r ü t k e n |
Fachdienst II |
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Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
(1) Der vorgestellten Kindergartenplanung mit den
Bauabschnitten 1 bis 4 wird zugestimmt. Das Investitionskonzept der KiTas und
Schulen in der Samtgemeinde Fürstenau ist entsprechend fortzuführen.
(2) Die Verwaltung wird beauftragt die Baumaßnahme
am Kinderzentrum Fürstenau entsprechend dem vorgestellten Entwurf
durchzuführen. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 € in der
Ausgabe und 180.000 € in der Einnahme sind im Produkt 365.00 überplanmäßig zur
Verfügung zu stellen.
(3) Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf
für den Umbau und die Erweiterung des Evang. Kindergartens Bippen vorzulegen.
Hierfür werden Planungskosten in Höhe von 30.000 € im Produkt 365.00
überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
(4) Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung
mit der Katholischen Kirchengemeinde Fürstenau und dem Bistum Osnabrück ein
Konzept einschließlich Finanzierungsvorschlag für den Neubau eines
Kindergartens an der Bürgerschützenstraße zu erarbeiten.
(5) Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde
Fürstenau ist zur Errichtung eines Kindergartens an der Bürgerschützenstraße zu
ändern (Ergänzung der Nutzung „Kindertagesstätte“). Der Änderungsbereich
umfasst die Grundstücke Gemarkung Fürstenau, Flur 7, Flurstücke 65, 63/8 und
62/10 zur Größe von 36.591 qm. Der Änderungsbereich wird begrenzt durch den
Sportplatz der IGS im Westen, der Straße Am Gültum im Norden und Osten und der
Bürgerschützenstraße im Süden.
(6) Die Stadt Fürstenau wird gebeten, den
Bebauungsplan Nr. 46 „Sondergebiet IGS – Erweiterung“ entsprechend der noch
abzustimmenden Planung zu ändern.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der Baumaßnahmen im Bauabschnitt 1 werden insgesamt zusätzliche Mittel von 280.000 € zur Verfügung gestellt werden müssen. Aus den RAT-Mitteln ist mit einer Förderung von 180.000 € zu rechnen, so dass Mittel in Höhe von 100.000 € außerplanmäßig notwendig sind.
Die Deckung dieser Mehrausgaben wird über Mittelverschiebungen aus der Investition I19-424-01 Freibad Fürstenau – Modernisierung sichergestellt.
M o o r m a n n
Fachdienst I