Betreff
Umsetzung des Investitionskonzepts für die KiTas der Samtgemeinde Fürstenau - Entwicklungs- und Investitionsplanung
Vorlage
FB 4/009/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Nach dem aktuellen Stand der Wartelisten haben wir im Ü3-Bereich in der Samtgemeinde Fürstenau einen zusätzlichen Bedarf von 18 Plätzen. Zwar ergibt sich aus der nachstehenden Bevölkerungspyramide, dass gerade der Jahrgang 2017, also der Kinder, die jetzt einen Kindergartenplatz nachfragen, relativ groß ist, allerdings kam es auch in der Vergangenheit immer wieder zu erheblichen Zuwanderungen aus dem Umland. Auch ist das Migrationsgeschehen in Zusammenhang mit der Entwicklung an den großen Gewerbestandorten in Rieste, Nortrup und Badbergen sowie im Rahmen von Asylverfahren nicht einzuschätzen. Um den gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllen und künftig auch kurzfristig und unterjährig auf weitere Nachfragen reagieren zu können, wäre also dauerhaft die Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe in Fürstenau und in Berge/Bippen erforderlich.

 

Um den kurzfristigen Bedarf an Kindergartenplätzen zu bedienen, wird durch das Kinderzentrum Fürstenau zum 01.08.2020 eine Kindergartengruppe als Integrationsgruppe im Gruppenraum der Sprachheilgruppe eingerichtet. Bereits bei der Bauplanung wurden die Räumlichkeiten so vorgesehen, dass eine Nutzung als Regel-, Integrations- oder auch Krippengruppe möglich ist. Der SpraKi wird zwei Therapieräume nutzen, die mit einem Durchbruch zu verbinden sind. Für diese Lösung wurde grundsätzlich eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt, wenn definiert werden kann, wie die dauerhafte Lösung aussieht.

Die Anzahl der Kinder, die zum kommenden Kindergartenjahr keinen Krippenplatz angeboten bekommen können, beträgt aktuell 30. Um die steigende Nachfrage mittelfristig zu decken, wurden parallel Planungen getroffen, am Evang. Kindergarten und am Kath. Kindergarten in Fürstenau jeweils eine Krippengruppe anzubauen (s. FB 4/006/2019, FB 4/006/2019/1, FB 4/006/2020).

 

An der Evang. KiTa St. Georg Fürstenau hat sich die Planung durch die Abstimmung der Maßnahmen hinsichtlich der Turnhalle bzw. des Multifunktionsraums verzögert. Abgestimmte Baupläne liegen noch nicht vor. Eine Inbetriebnahme der Krippengruppe scheint daher selbst zum 01.08.2021 unsicher.

Mit dem Träger der Kath. KiTa St. Katharina Fürstenau wurden intensiv die Entwicklungsmöglichkeiten am Standort am Wegemühlenweg besprochen. Es wurden durch den Fachplaner eine Variante zur Sanierung und Erweiterung des Altbaus zzgl. Anbau einer zweiten Krippengruppe (Bruttobaukosten ca. 770.000 €) sowie ein Teilneubau und Erweiterung um eine zweite Krippengruppe (Bruttobaukosten ca. 1.550.000 €) entwickelt. Der Altbau wird aufgrund der Bausubstanz durch den Träger jedoch als nicht sanierungsfähig eingeschätzt. Zwischen der Samtgemeinde und dem Träger besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass in baulicher und organisatorischer Hinsicht ein Neubau, auf dem Grundstück der katholischen Kirchengemeinde neben der Grundschule, der Sanierung oder dem Teilneubau vorzuziehen ist. Da für den Teilneubau sowie den Bau der zweiten Krippengruppe über 1,5 Mio Euro einzuplanen wären und zudem unabhängig vom Standort Umbaukosten für die Erweiterung um eine weitere Ü3-Gruppe  entstanden wären, wurde ein Neubau und die Kumulation künftiger Erweiterungen an diesem Standort sowie die langfristige Aufgabe des Standorts am Wegemühlenweg als langfristig wirtschaftlichere Variante diskutiert. Investitionen am Standort Wegemühlenweg werden damit ausgeschlossen. Allerdings bedeutet diese Variante, dass Planungs- und Bauphase voraussichtlich mehr als zwei Jahre in Anspruch nehmen dürften, da bislang keine Planungsvarianten vorliegen und F- und B-Plan zu ändern sind. Eine Inbetriebnahme erscheint vor dem 01.08.2022 nicht wahrscheinlich.

 

 

An der Evang. KiTa Bippen wurde zum 01.08.2019 eine Kleingruppe mit acht Kindern im bisherigen Mitarbeiterraum in Betrieb genommen. Bereits im Investitionskonzept 2018 wurden die notwendige Erweiterung des Mitarbeiterraums und die Erweiterung um eine Krippengruppe als Priorität 2 festgestellt. Zudem ist auch hier der Platz für die Einnahme der Mittagsverpflegung zu gering. Durch den Wegfall des Mitarbeiterraums steigt der räumliche Druck in der Einrichtung. Der Intensivraum im Obergeschoss darf nicht mehr genutzt werden, da der zweite Rettungsweg fehlt.

 

Auch am Standort Kinderkrippe Sonnenschein in Berge wurde die Erweiterung um eine weitere Krippengruppe als Priorität 2 festgestellt. Die bauliche Erweiterung wurde bereits beim Neubau berücksichtigt, so dass die Planungsgrundlagen vorliegen und eine Umsetzung kurzfristig möglich wäre.

 

Eine konkrete Nachfragesättigung im Bereich der U3-Betreuung ist bundesweit nur schwer zu prognostizieren. Für die Samtgemeinde Fürstenau muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Krippen (derzeit sechs) mittelfristig mindestens verdoppelt werden muss. Das würde bedeuten, dass im Bereich Fürstenau/Schwagstorf vier und in Bippen und Berge jeweils eine weitere Krippengruppe eingerichtet würde.

 

Um im Ü3-Bereich die jetzigen Gruppen inklusive der Übergangsgruppe in Fürstenau und der Kleingruppe in Bippen angemessen unterzubringen und künftig in räumlicher Hinsicht flexibel reagieren zu können, müsste in Bippen ein weiterer Gruppenraum geschaffen werden. In Fürstenau wäre je ein Gruppenraum für die dauerhafte Unterbringung der Übergangsgruppe, zur Entlastung der räumlichen Situation an der Kath. KiTa Fürstenau und zur baulichen Flexibilität zu schaffen.

 

Zur Gewährleistung der Durchgängigkeit und fließenden Übergänge zwischen Krippe und Kindergarten wird aus pädagogischer Sicht grundsätzlich eine Einrichtungsgröße von  vier KiGa- und zwei Krippengrößen vorgeschlagen, sofern dies räumlich und organisatorisch möglich und ortsteilbezogen erforderlich ist. Auch, um insbesondere im Bereich der Stadt Fürstenau Konkurrenzsituation zwischen Einrichtungen durch unterschiedliche Standortvorteile zu vermeiden, sollten je Einrichtungen wenigstens zwei Krippengruppen vorgesehen werden. Die Schaffung reiner Krippenhäuser bzw. die Kumulierung von Krippen an einem KiTa-Standort und damit verbunden die Notwendigkeit, dass die Kinder nach der Krippe die Einrichtung wechseln müssten, wird in pädagogischer Hinsicht nicht präferiert.

 

Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT) können gds. je neugeschaffenen Krippenplatz 12.000 €, also 180.000 € je Krippe Förderung beantragt werden. Nach Rücksprache mit der Landesschulbehörde stehen Haushaltsmittel derzeit nicht zur Verfügung. Ausdrücklich wird jedoch geraten, möglichst kurzfristig Förderanträge zu stellen, da Mittel (wenn vorhanden) im „Windhundverfahren“ vergeben werden. Mit Eingang des Förderantrages gilt zudem der vorzeitige Maßnahmenbeginn als genehmigt.

 

Für Zuwendungen aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT) stehen für den Landkreis Osnabrück 1.424.000 € zur Verfügung. Der auf die Samtgemeinde Fürstenau entfallende Anteil beträgt 74.251,96 €. Da die Anträge schon bis zum 30.04.2020 an den Landkreis weitergeleitet werden sollten, wurden diese Mittel vorsorglich für den Umbau der KiTa Bippen beantragt.

 

Für den Kapazitätsausbau bei Kindergärten und Krippen sind im Konjunkturpaket zur Bekämpfung der Corono-Folgen in 2020 und 2021 1 Mrd. Euro vorgesehen. Wie diese verteilt und eingesetzt werden können, steht noch nicht fest. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch, die Planungen zu forcieren, um bei Bekanntwerden der Fördervoraussetzungen einen zeitlichen Vorteil zu haben.

 

Um trotz der Verzögerungen bei den Baumaßnahmen am Evangelischen und Katholischen Kindergarten in Fürstenau kurzfristig Krippenplätze zu schaffen, wird vorgeschlagen, am Kinderzentrum Fürstenau eine zweite Krippengruppe zu schaffen. Bei der Bauplanung des Kinderzentrums wurde Wert auf möglichst flexible Nutzungsmöglichkeiten gelegt, so dass sowohl die jetzige SpraKi-Gruppe als I-Gruppe, als auch andere Gruppen etwa mit wenig Aufwand als Krippengruppe umgenutzt werden können. Auch eine bauliche Erweiterung um eine weitere Krippengruppe wurde betrachtet. Der Bauentwurf dazu liegt bereits vor (s. Anlage). Die pauschalierte Baukostenschätzung nach überbauter Fläche beträgt rd. 250.000 €. Der RAT-Antrag könnte unverzüglich gestellt werden, so dass abzüglich der Förderung Baukosten von nur rd. 70.000 € anfielen. Auch die Bauantragsunterlagen könnten vergleichsweise schnell erstellt werden, da die Planungsgrundlagen vorhanden sind. Bei Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel könnte ein Baubeginn noch im Herbst erfolgen.

 

Konkret werden folgende Planungs- und Baumaßnahmen vorgeschlagen:

 

1. Bauabschnitt = sofortige Umsetzung

 

-     Bau der Kinderkrippe am Kinderzentrum Fürstenau

-     Umbau des Kindergartens Bippen und Erweiterung um einen Gruppenraum

-     Fortführung des Planungsprozesses um den Krippenanbau am Evang. Kindergarten Fürstenau

-     Aufnahme der Planung zur baulichen Erweiterung der Katholischen KiTa an der Bürgerschützenstraße (3 Kiga- /1 Krippengruppe oder 2 Kiga-/2 Krippengruppen)

 

 

2. Bauabschnitt = 2021 bzw. nach Abschluss der Planung

 

-     Neubau des Mehrzweckraums an der Benediktschule und der Krippe am Evang. Kindergarten Fürstenau

-     Baubeginn für die Erweiterung der Katholischen KiTa an der Bürgerschützenstraße

-     Neubau einer Krippengruppe an der Evangelischen Krippe in Berge

 

3. Bauabschnitt = 2022 / 2023

 

-     nach Fertigstellung des Neubaus: mögliche Umnutzung des vierten Gruppenraums der Kath. KiTa am Wegemühlenweg zu einer Krippengruppe

-     Bau einer zweiten Krippengruppe an der Evang. KiTa Bippen

 

4. Bauabschnitt = langfristige Perspektive / nach Ablauf der förderrechtlichen Zweckbindung

 

-     Erweiterung der Katholischen KiTa an der Bürgerschützenstraße um (3 Kiga- /1 Krippengruppe oder 4 Kiga-/1 Krippengruppen) und Aufgabe des Standorts am Wegemühlenweg


W a g e n e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

(1)    Der vorgestellten Kindergartenplanung mit den Bauabschnitten 1 bis 4 wird zugestimmt. Das Investitionskonzept der KiTas und Schulen in der Samtgemeinde Fürstenau ist entsprechend fortzuführen.

 

(2)    Die Verwaltung wird beauftragt die Baumaßnahme am Kinderzentrum Fürstenau entsprechend dem vorgestellten Entwurf durchzuführen. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 € in der Ausgabe und 180.000 € in der Einnahme sind im Produkt 365.00 überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

(3)    Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf für den Umbau und die Erweiterung des Evang. Kindergartens Bippen vorzulegen. Hierfür werden Planungskosten in Höhe von 30.000 € im Produkt 365.00 überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

(4)    Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Katholischen Kirchengemeinde Fürstenau und dem Bistum Osnabrück ein Konzept einschließlich Finanzierungsvorschlag für den Neubau eines Kindergartens an der Bürgerschützenstraße zu erarbeiten.

 

(5)    Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Fürstenau ist zur Errichtung eines Kindergartens an der Bürgerschützenstraße zu ändern (Ergänzung der Nutzung „Kindertagesstätte“). Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Fürstenau, Flur 7, Flurstücke 65, 63/8 und 62/10 zur Größe von 36.591 qm. Der Änderungsbereich wird begrenzt durch den Sportplatz der IGS im Westen, der Straße Am Gültum im Norden und Osten und der Bürgerschützenstraße im Süden.

 

(6)    Die Stadt Fürstenau wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 46 „Sondergebiet IGS – Erweiterung“ entsprechend der noch abzustimmenden Planung zu ändern.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Für die Umsetzung der Baumaßnahmen im Bauabschnitt 1 werden insgesamt zusätzliche Mittel von 280.000 € zur Verfügung gestellt werden müssen. Aus den RAT-Mitteln ist mit einer Förderung von 180.000 € zu rechnen, so dass Mittel in Höhe von 100.000 € außerplanmäßig notwendig sind.

Die Deckung dieser Mehrausgaben wird über Mittelverschiebungen aus der Investition I19-424-01 Freibad Fürstenau – Modernisierung sichergestellt.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I