In der Gemarkung Klein Bokern wird seit
längerer Zeit der Wanderweg entlang der L 102 geplant und an vielen
Stellen ist dies bereits durch bürgerschaftliches Engagement umgesetzt worden.
Es sind noch ein paar kleine Trassenstücke nicht erstellt worden, die jedoch
auch möglichst in diesem, spätestens im nächsten Jahr, von den Bürgerinnen und
Bürgern aus Klein Bokern realisiert werden.
Auf der Höhe der Hofstelle Dückinghaus
konnte der Wanderweg inhaltlich, fachlich, planerisch in der sonst bekannten
Form nicht realisiert werden, da eine Realisierung objektiv nur im unmittelbar
an der Straße angrenzenden Bereich möglich ist. Diese Möglichkeit lässt sich
nur so realisieren, dass vor der Hofstelle eine Verrohrung des Straßengrabens
erfolgt, um so die entsprechenden Borde zu setzen, die Pflasterungen
vorzunehmen und die Oberflächenentwässerung sicherzustellen. Hierzu sind
mehrere Schritte durchgeführt worden und stehen noch an. Die Planung wurde mit
dem Landesamt für Straßenbau abgestimmt und bildet somit das Gesamtergebnis für
die Realisierung. Hierzu bedarf es noch einer Verwaltungsvereinbarung zwischen
der Gemeinde Bippen und dem Landesamt für Straßenbau. Diese Vereinbarung ist in
der Ergebnisfindung. Des Weiteren hat die Gemeinde Bippen einen Antrag auf
wasserrechtliche Genehmigung gestellt. Die wasserrechtliche Genehmigung ist
Teil der Vereinbarung und als Auflage für die Realisierung zu sehen. Der
Vorlage ist die wasserrechtliche Genehmigung als Anlage beigefügt.
Da durch bürgerschaftliches Engagement der
Klein Bokerner Bürgerinnen und Bürger der weitaus größte Teil des Wanderweges
geschaffen worden ist, eine händische Arbeit in dem hier auch recht
gefährlichen Kurvenbereich auf der Höhe des Grundstücks Dückinghaus nicht
möglich ist und hier auch alle formalen Vorgaben greifen, hat es im Vorfeld die
Abstimmung gegeben, dass dieser Bereich des Wanderweges auf dem mit einer
Vereinbarung verhandelten Grund und Boden des Landes Niedersachsens von der Gemeinde
Bippen auszuführen ist.
Die vorgestellten Planungen des Büros
Westerhaus sollen Grundlage einer möglichst zeitnahen Ausschreibung dieses
Gewerkes sein, um noch im Jahr 2020 insgesamt fertig zu werden. Haushaltsmittel
waren bereits im Haushalt 2019 geplant, es konnte jedoch nicht mit der Maßnahme
begonnen werden, da die gesamten wasserrechtlichen Genehmigungen nicht
vorlagen.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der vorliegenden und dargelegten Ausbauplanung des Büros Westerhaus zu und beauftragt das Büro, in Abstimmung mit dem Landesamt für Straßenbau, die Ausschreibung dieser Baumaßnahme vorzunehmen.