Betreff
Haltestelle Klein Bokern mit Anschluss an den Wanderweg
Vorlage
BIP/035/2020
Art
Beschlussvorlage Bippen

In der Gemarkung Klein Bokern wird seit längerer Zeit der Wanderweg entlang der L 102 geplant und an vielen Stellen ist dies bereits durch bürgerschaftliches Engagement umgesetzt worden. Es sind noch ein paar kleine Trassenstücke nicht erstellt worden, die jedoch auch möglichst in diesem, spätestens im nächsten Jahr, von den Bürgerinnen und Bürgern aus Klein Bokern realisiert werden.

 

Auf der Höhe der Hofstelle Dückinghaus konnte der Wanderweg inhaltlich, fachlich, planerisch in der sonst bekannten Form nicht realisiert werden, da eine Realisierung objektiv nur im unmittelbar an der Straße angrenzenden Bereich möglich ist. Diese Möglichkeit lässt sich nur so realisieren, dass vor der Hofstelle eine Verrohrung des Straßengrabens erfolgt, um so die entsprechenden Borde zu setzen, die Pflasterungen vorzunehmen und die Oberflächenentwässerung sicherzustellen. Hierzu sind mehrere Schritte durchgeführt worden und stehen noch an. Die Planung wurde mit dem Landesamt für Straßenbau abgestimmt und bildet somit das Gesamtergebnis für die Realisierung. Hierzu bedarf es noch einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Bippen und dem Landesamt für Straßenbau. Diese Vereinbarung ist in der Ergebnisfindung. Des Weiteren hat die Gemeinde Bippen einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung gestellt. Die wasserrechtliche Genehmigung ist Teil der Vereinbarung und als Auflage für die Realisierung zu sehen. Der Vorlage ist die wasserrechtliche Genehmigung als Anlage beigefügt.

 

Da durch bürgerschaftliches Engagement der Klein Bokerner Bürgerinnen und Bürger der weitaus größte Teil des Wanderweges geschaffen worden ist, eine händische Arbeit in dem hier auch recht gefährlichen Kurvenbereich auf der Höhe des Grundstücks Dückinghaus nicht möglich ist und hier auch alle formalen Vorgaben greifen, hat es im Vorfeld die Abstimmung gegeben, dass dieser Bereich des Wanderweges auf dem mit einer Vereinbarung verhandelten Grund und Boden des Landes Niedersachsens von der Gemeinde Bippen auszuführen ist.

 

Die vorgestellten Planungen des Büros Westerhaus sollen Grundlage einer möglichst zeitnahen Ausschreibung dieses Gewerkes sein, um noch im Jahr 2020 insgesamt fertig zu werden. Haushaltsmittel waren bereits im Haushalt 2019 geplant, es konnte jedoch nicht mit der Maßnahme begonnen werden, da die gesamten wasserrechtlichen Genehmigungen nicht vorlagen.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der vorliegenden und dargelegten Ausbauplanung des Büros Westerhaus zu und beauftragt das Büro, in Abstimmung mit dem Landesamt für Straßenbau, die Ausschreibung dieser Baumaßnahme vorzunehmen.