Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner
Sitzung am 11.12.2019 beschlossen, eine Außenbereichssatzung „Restrup“ in
Bippen, Gemeindeteil Restrup, gem. § 35 Abs. 6 BauGB aufzustellen. Das
planerisch definierte Satzungsgebiet liegt entlang der nordöstlichen
Gemeindegrenze Bippen im Ortsteil Restrup beidseitig der Restruper Straße (K
119).
Die Gemeinde Bippen beabsichtigt mit der
vorliegenden Planung der nach wie vor starken Nachfrage an Baugrundstücken
durch Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Absatz 6 BauGB im
Bereich Restrup Genüge zu leisten. Damit soll u. a. dem allgemeinen
öffentlichen Interesse am Erhalt und der Förderung des Wohnstandorts Bippen und
den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Ziel der Planung
ist die Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in einem städtebaulich
verträglichen und auf den Eigenbedarf abgestellten Umfang.
In der Vergangenheit gab es immer wieder
Einzelanfragen von Grundstückseigentümern im Bereich Restrup ein
Einfamilienhaus zu erbauen. Strukturell befürwortet die Gemeinde dies in einem
städtebaulich überschaubaren kleinen Bautätigkeitsrahmen. Eine Bautätigkeit mit
einigen wenigen Häusern in diesem Einzugsbereich würde den derzeitigen Ortskern
stärken und vor allem auch dem örtlichen Vereinsleben in besonderer Weise
Rechnung tragen. Die Gemeinde Berge hat seinerzeit Ähnliches in dem
Nachbarortsteil Berge-Hekese veranlasst.
Aufgrund der Baunachfrage, der Schaffung von
Gebäuden, insbesondere für junge Restruper Menschen, hat es auch Vorgespräche
für Einzelbaumaßnahmen mit dem Landkreis Osnabrück gegeben. Vor dem Hintergrund
dieser Gespräche, der Entwicklung in der Nachbargemarkung Berge-Hekese ist die
Gemeinde Bippen der Auffassung, dass hier eine Außenbereichssatzung Abhilfe
schaffen kann.
In Ausführung des obigen Beschlusses ist ein
Vorentwurf zur Außenbereichssatzung „Restrup“ in Bippen, Gemeindeteil Restrup,
einschließlich Begründung erstellt worden.
Bei Aufstellung der Satzung nach § 35 Absatz 6 BauGB sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. § 10 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, von der Satzung bleibt die Anwendung des Absatzes 4 unberührt.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Vorentwurf der Außenbereichssatzung „Restrup“
einschl. Begründung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Bippen stimmt dem Vorentwurf zur Außenbereichssatzung „Restrup“, Gemeinde Bippen einschließlich Begründung (§ 35 Abs. 6 BauGB) zu.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.