Betreff
Satzung Gleichstellungsbeauftragte
Vorlage
FB 1/008/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In Samtgemeinden und in Gemeinden, in denen die Gleichstellungsbeauftragte nicht hauptberuflich tätig ist, regelt gem. § 8 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Rat durch Satzung die Berufung und Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten sowie deren Stellvertretung; die Regelungen sollen dem Absatz 2 entsprechen. Ist die Gleichstellungsbeauftragte nicht hauptberuflich tätig, so regelt die Vertretung die Aufgaben, Befugnisse und Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten durch Satzung. Die Regelungen sollen den Absätzen 2 bis 6 entsprechen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 NKomVG).

 

Die Samtgemeinde Fürstenau beschäftigt eine ehrenamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte.

 

Derzeit wird lediglich die Aufwandsentschädigung für die Frauenbeauftrage in der Samtgemeinde Fürstenau durch Satzung vom 14. Dezember 1988 in der Fassung der IV. Satzung vom 27.09.2001 zur Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für die Frauenbeauftragte in der Samtgemeinde Fürstenau geregelt. Weitergehende Regelungen enthält die Satzung nicht. In der Hauptsatzung der Samtgemeinde Fürstenau vom 16.12.2016 wurde ebenfalls keine Regelung bezüglich der Gleichstellungsbeauftragten getroffen.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die beigefügte Satzung der Samtgemeinde Fürstenau zur Regelung der Berufung und Abberufung, der Stellvertretung sowie der Aufgaben, Befugnisse und Beteiligungsrechte der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten zu beschließen.

 


G e e r s

M o o r m a n n

T r ü t k e n

Fachbereich 1

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung der Samtgemeinde Fürstenau zur Regelung der Berufung und Abberufung, der Stellvertretung sowie der Aufgaben, Befugnisse und Beteiligungsrechte der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten wird beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I