Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat als zuständiges
Kommunalprüfungsamt die Schlussberichte über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2018 vorgelegt.
Vom RPA wurde
festgestellt, dass gegen eine Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018
sowie eine Entlastungserteilung prüfungsseitig keine Bedenken bestehen.
Der
Jahresabschluss- und der Prüfungsbericht 2018 werden elektronisch zur Verfügung
gestellt. Weitere Ausführungen werden in den jeweiligen Sitzungen vorgetragen.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2018 nach
Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der
Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von
160.106,28 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des
Ergebnishaushaltes in Höhe von 30.320,81 € wird der Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b) Gemäß § 129 NKomVG wird dem Bürgermeister
für den Jahresabschluss 2018 Entlastung erteilt.