Die Stadt/Samtgemeinde Fürstenau plant die Straßensanierung und die
Erstellung eines einseitigen „Gehweges mit freigestellter Radfahrernutzung“ vom
Heimathaus bis zur L 72, an der Straße Am Bahnhof / Poggenort im OT Settrup,
Fürstenau.
Die geplante Fahrbahnsanierung erfolgt auf einer Gesamtstrecke von ca.
1715 m. Hier wird in vorhandener Fahrbahnbreite die Deckschicht vollflächig
saniert. In bestimmten Teilbereichen wird dafür auch der Untergrund saniert
werden müssen. Auch das Einbauen von Rasengittersteinen in Kurvenbereichen ist
vorgesehen.
Nach Rücksprache mit dem beauftragten Planungsbüro ist die auf dem
Lageplan dargestellte Linienführung des Gehweges am sinnvollsten und aus
verschiedenen Aspekten am wirtschaftlichsten. Um diese Linienführung zu
realisieren, ist jedoch ein Grunderwerb aus der landwirtschaftlich genutzten
Fläche, gegenüber dem Heimathaus, von ca. 380 m² erforderlich. Die Verwaltung
steht bereits mit dem Grundstückseigentümer in Verhandlung.
Vorbehaltlich der Ergebnisse aus der Analyse der dort vorhandenen
Baustoffe der Straße und der daraufhin festgelegten Sanierungsmöglichkeiten,
gehen wir davon aus, dass der zur Abgeltung der Verpflichtungen zur
Straßenbaulast und Verkehrssicherung vom Landkreis Osnabrück gezahlte Betrag
von 350.000 € für dieses Bauprojekt ausreicht.
T e g e t h o f f |
K o l o s s e r |
T r ü t k e n |
Fachbereich |
Fachdienst |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Planung zur Sanierung der Straße „Am Bahnhof/Poggenort“ wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
I. Gesamtkosten der
Maßnahme: 175.000 €
II. davon für den laufenden
Haushalt vorgesehen: 175.000 €
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Kostenträger / Kostenstelle /
Konto: 541.10 / 602.00.01 / 096021
Investitions-Nr.: I20-541-03
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd.
Haushaltsjahr zur Verfügung.
Den erforderlichen Mitteln stehen
Einzahlungen/Erlöse zur Deckung
gegenüber
in Höhe von 175.000 €. Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt eine Abrechnung
zwischen Stadt und Samtgemeinde nach den tatsächlich entstandenen Kosten.
M o o r m a n n
Fachdienst I