Betreff
Asphaltsanierung und Neubau eines Radweges "Poggenort / Am Bahnhof", in Settrup
Vorlage
FB 6/015/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Stadt/Samtgemeinde Fürstenau plant die Straßensanierung und die Erstellung eines einseitigen „Gehweges mit freigestellter Radfahrernutzung“ vom Heimathaus bis zur L 72, an der Straße Am Bahnhof / Poggenort im OT Settrup, Fürstenau.

Die geplante Fahrbahnsanierung erfolgt auf einer Gesamtstrecke von ca. 1715 m. Hier wird in vorhandener Fahrbahnbreite die Deckschicht vollflächig saniert. In bestimmten Teilbereichen wird dafür auch der Untergrund saniert werden müssen. Auch das Einbauen von Rasengittersteinen in Kurvenbereichen ist vorgesehen.

Nach Rücksprache mit dem beauftragten Planungsbüro ist die auf dem Lageplan dargestellte Linienführung des Gehweges am sinnvollsten und aus verschiedenen Aspekten am wirtschaftlichsten. Um diese Linienführung zu realisieren, ist jedoch ein Grunderwerb aus der landwirtschaftlich genutzten Fläche, gegenüber dem Heimathaus, von ca. 380 m² erforderlich. Die Verwaltung steht bereits mit dem Grundstückseigentümer in Verhandlung.

Vorbehaltlich der Ergebnisse aus der Analyse der dort vorhandenen Baustoffe der Straße und der daraufhin festgelegten Sanierungsmöglichkeiten, gehen wir davon aus, dass der zur Abgeltung der Verpflichtungen zur Straßenbaulast und Verkehrssicherung vom Landkreis Osnabrück gezahlte Betrag von 350.000 € für dieses Bauprojekt ausreicht.

 


T e g e t h o f f

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich

Fachdienst

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Planung zur Sanierung der Straße „Am Bahnhof/Poggenort“ wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 175.000 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 175.000 

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto: 541.10 / 602.00.01 / 096021

Investitions-Nr.: I20-541-03

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 Den erforderlichen Mitteln stehen Einzahlungen/Erlöse zur Deckung

gegenüber in Höhe von 175.000 €. Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt eine Abrechnung zwischen Stadt und Samtgemeinde nach den tatsächlich entstandenen Kosten.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I