Betreff
Erweiterung der Beleuchtung an der Bippener Straße, Schwagstorf
Vorlage
FB 6/014/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Stadt Fürstenau hat die Schilderung der Beleuchtungssituation am Radweg entlang der Bippener Straße – L 102 mit Hinweis auf Prüfung an die entsprechende Behörde (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Straßenbauamt) weitergegeben, wie im letzten Straßen- und Wegeausschuss am 18.02.2020 bereits erörtert.

 

Die damalige ordnungsgemäße und fachgerechte Planung der Maßnahme des Straßenausbaus sowie der Beleuchtung entlang der Bippener Straße erfolgte durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Baulastträger der Straße. Eine Erweiterung der Beleuchtung liegt nach gegenseitiger Prüfung vollumfänglich bei der Stadt Fürstenau. Eine Vorabprüfung seitens der Stadt Fürstenau durch einen Elektrofachplaner ergab eine nach heutigen Regelwerken unzureichende Beleuchtung.

 

Eine Erweiterung der Beleuchtung würde eine fachgerechte Planung sowie das Aufstellen von mindestens acht zusätzlichen Lampen erfordern. Die Kosten belaufen sich auf ca. 22.500,- €; die Haushaltsmittel müssten überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

 


T e g e t h o f f

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich

Fachdienst

Stadtdirektor

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Eine Erweiterung der Beleuchtung wird derzeit nicht weiter verfolgt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 22.500 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: - 

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto: 545.20 / 602.00.01 / 035000

Investitions-Nr.: IFÜ-545-01

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung

     und müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I