Betreff
Friedhofsgebührennachkalkulation 2016/2017/2018/2019
Vorlage
FG 60/012/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Für die Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 wurde eine Nachkalkulation der Gebühren für das Bestattungswesen der Samtgemeinde Fürstenau vorgenommen.

 

Der Verlustvortrag aus dem Jahr 2015 in das Wirtschaftsjahr 2016 beträgt 50.133 €. Trotz Feststellung eines Verlustes aus den Vorjahren wurde am 25.02.2016 vom Rat der Samtgemeinde Fürstenau der Beschluss gefasst, die Gebühren vorerst nicht zu ändern.

 

Die anliegende Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2016 (Anlage 1) weist eine Unterdeckung von 34.807 € aus. Die Erstattungen vom Land finden in der Gebührenkalkulation ebenso wie die tatsächlichen Pflegekosten für die Kriegsgräber keine Berücksichtigung. Zusätzlich durften Aufwendungen für die Pflege von Vorhalteflächen nicht in der Kalkulation berücksichtigt werden, soweit der Anteil der unbelegten Grabstätten an den gesamten Grabstätten einen Prozentsatz von 10 % übersteigt. Auf den kommunalen Friedhöfen beträgt der Prozentsatz ca. 20 %. 

 

Der Verlustvortrag in das Jahr 2017 beträgt 84.940 €.

 

Die anliegende Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2017 (Anlage 2) weist eine Unterdeckung von 14.189 € aus. Die o. g. Anmerkungen zur Kriegsgräberpflege und zur Pflege unbelegter Grabstätten gelten auch hier und in den Folgejahren. Die geringere Unterdeckung als im Vorjahr ist auf höhere Fallzahlen bei Bestattungen und bei der Vergabe von Wahlgräbern sowie der Verlängerung von Nutzungsrechten im Rahmen von Bestattungen zurückzuführen.

 

Der Verlustvortrag in das Jahr 2018 beträgt 99.129 €.

 

Die anliegende Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2018 (Anlage 3) weist eine Unterdeckung von 3.625 € aus. Die geringere Unterdeckung als in den Vorjahren ist auf nochmals höhere Fallzahlen zurückzuführen.

 

Der Verlustvortrag in das Jahr 2019 beträgt 102.754 €.

 

Die anliegende Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2019 (Anlage 4) weist eine Unterdeckung von 44.235 € aus. Die starke Unterdeckung ist auf sehr niedrige Fallzahlen zurückzufuhren. So wurden im Vergleich zum Vorjahr ein Viertel weniger Verstorbene bestattet und es gab kaum Nachfrage nach Wahlgrabstätten sowie zusätzlich etliche vorzeitige Rückgaben von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten. Dies hatte insgesamt einen starken Rückgang der Gebühreneinnahmen zur Folge.

 

Der Verlustvortrag in das Jahr 2020 beträgt 146.989 €.

 

Im Jahr 2019 hat eine Prüfung des Friedhofswesens in der Samtgemeinde Fürstenau durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück stattgefunden.

 

Im Prüfungsbericht wurde darauf hingewiesen, dass in den bisherigen Gebührenkalkulationen bis einschließlich 2015 die Verwaltungsgemeinkosten und die Sachkostenpauschalen fehlen. Diese sollten künftig mit aufgenommen werden. Dies wurde bei den Nachkalkulationen 2016-2019 umgesetzt, so dass dadurch bereits Mehraufwendungen für Sach- und Verwaltungsgemeinkosten in Höhe von insgesamt 48.743 € aufgelaufen sind, die sich in den Verlusten niederschlagen.

 

Nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück besteht der Fehlbetrag von 146.989 € nur als Buchwert. Deshalb sollte er als solcher gekennzeichnet werden und mit der neuen Kalkulation sollte eine neue Berechnung angefangen werden. Den alten Fehlbetrag in Höhe von 146.989 € mit in die neue Kalkulation aufzunehmen wird vom Rechnungsprüfungsamt als nicht korrekt angesehen, da man die zukünftigen Gebührenpflichtigen nicht mit dem alten Betrag belasten darf.

 

Zur Bereinigung des Fehlbetrags reicht es aus, wenn zur Bedarfskalkulation ein neuer Beschluss gefasst wird, aus dem hervorgeht, dass die alte Kalkulation nicht mehr angemessen war, um die entstehenden Kosten zu decken. Dieser Beschluss wird in der Vorlage zur Bedarfskalkulation vorgeschlagen.

 

 


S ö h n c h e n

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 5

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Gebührennachkalkulation für die Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 im Bestattungswesen wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Jahresergebnisse 2016, 2017, 2018 und 2019 werden mit dem Verlustvortrag aus 2015 addiert. Der Verlustvortrag in das Jahr 2020 beträgt 146.989 €. Der Fehlbetrag wird als Buchwert gekennzeichnet

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I