Betreff
Änderung der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FG 70/004/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die zurzeit gültige Friedhofssatzung der Samtgemeinde Fürstenau vom 25.02.2016 soll entsprechend des beiliegenden Entwurfs geändert werden.

 

Der Niedersächsische Landtag hat am 19.06.2018 eine Änderung des Bestattungsgesetzes Niedersachsen beschlossen. Unteranderem beinhaltet die Gesetzesänderung auch eine Regelung zum Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Damit ist die rechtliche Grundlage geschaffen worden, eine entsprechende Regelung in die Satzung der Samtgemeinde Fürstenau aufnehmen zu können, wie es bereits fraktionsübergreifend gefordert worden war.

 

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat im Zuge der Gesetzesänderung eine Mustersatzung ausgearbeitet, die Ende Januar dieses Jahres veröffentlich wurde. Die Verwaltung hat die gültige Friedhofssatzung mit den Änderungen der Mustersatzung abgeglichen und notwendige sowie anderweitig sinnvolle Änderungen in den Entwurf aufgenommen. Der grundsätzliche Aufbau der bisher gültigen Satzung bleibt dabei bestehen. Alle Änderungen sind in der kommentierten Fassung nachzuvollziehen.

 

Neugeregelt wurde u.a. die gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof, die ab sofort nicht mehr der Zulassung bedarf sondern eine repressive Kontrolle vorsieht, durch welche im Falle unqualifizierter oder unzuverlässiger Gewerbetreibender eine Verbotsverfügung ausgesprochen werden kann.

 

Außerdem ist mit § 25 und der Anlage zur Satzung klar geregelt worden, wie die Erklärung zur Verwendung von Natursteinen auszusehen hat, um nachzuweisen, dass diese nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen.

 

Hinsichtlich der Ruhezeiten ergeben sich nach Rücksprache mit dem Fachbereich Gesundheit des Landkreises Osnabrück keine Änderungen. Auf eine zusätzliche Prüfung durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund wurde verzichtet, da alle relevanten Änderungen aus der Mustersatzung übernommen wurden.


W i n t e r

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 5

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegende Entwurf der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Fürstenau wird als Satzung beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

- keine -

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I