Betreff
Einzäunung des Geländes der IGS Fürstenau
Vorlage
FG 40/010/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Schulleitung der IGS Fürstenau beantragt mit anliegendem Schreiben neben der bereits bestehenden Einzäunung die restliche Einzäunung des Schulgeländes um den Außenbereich im Vorfeld des Schuljubiläums umzugestalten.

 

Eine Umgestaltung des Außenbereiches unter Einbeziehung der Schulgemeinschaft wird von der Verwaltung grundsätzlich befürwortet. Hierbei ist ebenfalls die Bereitschaft der Stadt zu berücksichtigen sich bei der Erstellung einer Beach-Volleyball-Anlage zu beteiligen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Einzäunung und Gestaltung der Außenanlagen im Hinblick auf die anstehenden Baumaßnahmen (Busbahnhof, Sanierung der Schule, Nahwärmeanschluss, Regenrückhaltebecken usw.) kritisch zu betrachten und zum derzeitigen Zeitpunkt sehr ungünstig. Die vorgesehene Einzäunung würde die Baumaßnahmen stark behindern und müsste möglicherweise rückgebaut werden.

 

Darüber hinaus müsste geprüft werden, ob die Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege im eingezäunten Zustand aufrechterhalten werden können. Dies wird von der Verwaltung zurzeit geprüft. Hierzu können in der Sitzung nähere Aussagen gemacht werden.

 

Da es sich hier um eine Grundsatzentscheidung für den Schulbereich handeln würde müsste die Einzäunung von weiteren Schulhöfen ebenfalls mit betrachtet werden.

 

Die geschätzten Kosten für eine Einzäunung betragen in der roten Variante rd. 18.000 €, in der gelben Variante rd. 13.000 € brutto. Haushaltsmittel sind hierfür nicht eingeplant.

 

Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung den Antrag derzeit abzulehnen. Das Thema Umgestaltung des Außenbereiches der IGS sollte Gegenstand weiterer Beratungen sein.


K l a u s i n g

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der IGS auf Ergänzung der Einzäunung vor dem 1. August 2020 wird abgelehnt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 18.000 € bzw. 13.000 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  0 €

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I