Betreff
Umsetzung des Digitalpakts
Vorlage
FG 40/009/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Am 08.08.2019 ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen in Kraft getreten. Das Land Niedersachsen gewährt den Schulträgern nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen zum Ausbau der digitalen schulischen Infrastruktur. Für die Schulen der Samtgemeinde Fürstenau stehen insgesamt 1.066.905 €  zur Verfügung.

Der Digitalpakt ist auf 5 Jahre ausgerichtet. Förderanträge können bis spätestens 16.05.2023 gestellt werde. Die Auszahlung der Mittel ist bis zum 31.12.2024 möglich.

 

Gefördert werden vorrangig Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung und die Einrichtung von schulischen WLAN. Hierfür wurden technische Mindeststandards definiert.

Im zweiten Schritt können die Mittel für den Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lerninfrastrukturen, Anzeige- und Interaktionsgeräte und digitale Arbeitsgeräte verwandt werden.

Zu guter Letzt können die Mittel für die Beschaffung mobiler Endgeräte verwandt werden, wobei maximal 25.000 € je Schule möglich sind. Diese Bestimmung wurde jedoch aufgrund der Corona-Pandemie aufgeweicht. Die Beschaffung dieser Geräte darf jetzt vorgezogen werden, um SchülerInnen, die über keine Tablets, Notebooks o.ä. verfügen, leihweise welche für das Arbeiten zuhause zur Verfügung zu stellen.

 

Vorrausetzung für eine Förderung ist zudem, dass die Schulen Medienbildungskonzepte erstellt haben. Hier sind die Schulen tlw. zurzeit noch dabei, diese zu erstellen oder zu überarbeiten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung und die Einrichtung von schulischen WLAN vorrangig an in den Schulen anstehenden Baumaßnahmen zu koppeln, um hieraus resultierende Synergieeffekte zu nutzen.

Danach würde sich folgende Reihenfolge mit voraussichtlicher Zeitplanung ergeben:

 

·       IGS Fürstenau: Der Generalplaner sollte auch die Digitalplanung vornehmen. Hierzu finden in Kürze Auswahlgespräche statt.

Die Oberstufenräume wurden bereits in den vergangenen Wochen vernetzt.

 

·       GS Fürstenau: bis Ende Sommer- bzw. Herbstferien 2020, parallel mit der Anbaumaßnahme

·       Maiburg-GS Bippen: bis Ende Sommerferien 2020 (Hier stehen durch eine Spende nach den Sommerferien interaktive Tafeln zur Verfügung.)

·       GS Grafeld: Herbstferien 2020 oder Osterferien 2021 (Aufgrund des Umfangs der erforderlichen Arbeiten müssen diese nicht in den Sommerferien durchgeführt werden. Hierfür können auch die kürzeren Herbst- oder Osterferien genutzt werden.)

·       Benedikt-GS: 2020/2021, parallel mit der Krippenerweiterung bzw. dem Anbau des Multifunktionsraumes

·       GS Schwagstorf: bis Ende Sommer- bzw. Herbstferien 2021, parallel mit der Anbaumaßnahme

·       GS Berge: bis Ende Sommerferien 2021, parallel mit der Sanierung des Lehrerzimmers

·       OBS Berge: bis Ende Sommerferien 2021, parallel mit GS Berge

 

Die Reihenfolge wurde mit den Schulleitungen abgestimmt. Die Leiterin der OBS Berge äußerte Bedenken. Als Schulleiterin einer weiterführenden Schule bittet sie darum, dass die o.g. Maßnahmen dort früher durchgeführt werden.

Sowohl bei der IGS Fürstenau als auch bei der OBS Berge erhofft sich die Verwaltung Verbesserungen durch den Breitbandanschluss. Hierzu gibt die Verwaltung in der Sitzung eine Stellungnahme ab.

 

Eine realistische Kosteneinschätzung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die o.a. Maßnahmen sehr umfangreich und von der Größenordnung sehr unterschiedlich sind.

Die Verwaltung wird regelmäßig über den Verlauf und die entstandenen Kosten informieren.

 

Nach Abschluss dieser Maßnahmen sollen Anzeige- und Interaktionsgeräte und digitale Arbeitsgeräte beschafft werden. Hierüber wird die Verwaltung zu gegebener Zeit informieren.


K l a u s i n g

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung und die Einrichtung von schulischen WLAN sollen in folgender Reihenfolge mit voraussichtlich folgendem Zeitplan durchgeführt werden:

 

·       IGS Fürstenau: Parallel mit den anstehenden Sanierungsmaßnahmen

·       GS Fürstenau: bis Ende Sommer- bzw. Herbstferien 2020, parallel mit der Anbaumaßnahme

·       Maiburg-GS Bippen: bis Ende Sommerferien 2020 (Hier stehen durch eine Spende nach den Sommerferien interaktive Tafeln zur Verfügung.)

·       GS Grafeld: Herbstferien 2020 oder Osterferien 2021 (Aufgrund des Umfangs der erforderlichen Arbeiten müssen diese nicht in den Sommerferien durchgeführt werden. Hierfür können auch die kürzeren Herbst- oder Osterferien genutzt werden.)

·       Benedikt-GS: 2020/2021, parallel mit der Krippenerweiterung bzw. dem Anbau des Multifunktionsraumes

·       GS Schwagstorf: bis Ende Sommer- bzw. Herbstferien 2021, parallel mit der Anbaumaßnahme

·       GS Berge: bis Ende Sommerferien 2021, parallel mit der Sanierung des Lehrerzimmers

·       OBS Berge: bis Ende Sommerferien 2021, parallel mit GS Berge

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel stehen im Rahmen des Digitalpakts zur Verfügung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I