Der vorliegende
Haushaltsvorentwurf sieht keine Steuererhöhungen vor, sondern belässt die
Steuersätze für die Gewerbe- und Grundsteuern bei 360 v.H..
Beim Liquiditätskredit wurde die genehmigungsfreie Grenze ausgereizt und auf
480.000 € raufgesetzt (Vorjahr: 460.000 €).
a) Die Haushaltssatzung der Gemeinde Berge für das Haushaltsjahr 2020
mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge auf 3.073.100
€
1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf 3.032.300
€
1.3 die außerordentlichen Erträge auf 0
€
1.4 die außerordentlichen Aufwendungen auf 0
€
1.5 Jahresergebnis 40.800
€
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 2.896.800
€
2.2 die Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 2.807.200
€
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 598.000 €
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 596.500 €
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 0
€
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 57.800
€
2.7 Finanzierungsmittelbestand 33.300
€
festsetzt,
Nachrichtlich:
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 3.494.800 €
-
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 3.461.500 €
in § 2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,
in § 3
den Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 160.000 € festsetzt,
in § 4
den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr
2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, auf 480.000 € festsetzt,
in § 5
die Steuersätze für die Realsteuern für das
Haushaltsjahr 2020 wie folgt festsetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 360 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360
v.H.
2. Gewerbesteuer 360
v.H.
in § 6
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten
lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,
in § 7
die Wertgrenze für Investitionen von
erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 200.000 €
festlegt,
wird genehmigt
und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Gemeinde Berge
für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 wird beschlossen.