Betreff
Haushalt 2020 - Finanzwirtschaft
Vorlage
FG 20/003/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 12.12.2019 (SG/SGR/04/2019, P. Ö 12) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2020 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Finanzen und strategische Entwicklung fällt u.a. folgendes Produkt:

 

 

  • 611.10 – Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen            Seite 144

 

Ergebnishaushalt:

 

Sachkonto 311100 – Schlüsselzuweisungen vom Land

Berechnungsgrundlage für die Schlüsselzuweisungen waren die voraussichtliche Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden 2020 und der vorläufige Grundbetrag von 1.157,33 €. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieser um 55,47 € erhöht.

 

Sachkonto 313100 – Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land

Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises werden in Höhe von 324.900 € erwartet.

 

Sachkonto 318220 – Samtgemeindeumlage

Bei einem Hebesatz von 49 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden beläuft sich die Samtgemeindeumlage auf 6.315.200 €.

 

Sachkonto 437210 – Kreisumlage

Als Grundlage für die Berechnung der Kreisumlage werden 90 % der erhaltenen Schlüsselzuweisungen herangezogen und mit dem Hebesatz der Kreisumlage (44 v.H.) multipliziert.

 


R i c h t e r

M o o r m a n n

T r ü t k e n

Fachbereich 3

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei dem Produkt 611.10 sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2020 zu veranschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2020 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

M o o r m a n n

Fachdienst I