In der Sitzung des Stadtrates am 03.12.2019 (St/StR/04/2019, P. Ö 12) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2020 vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Gruppen verwiesen.
Wesentliche Abweichungen zu den Haushaltsansätzen des Vorjahres bei den einzelnen Produkten sind in dieser und den vorangegangenen Ausschusssitzungen erläutert worden.
Durch die nachfolgend aufgeführten Änderungen im Ergebnishaushalt vermindert sich der Überschuss in Höhe von 157.300 € um 31.500 € auf 125.800 €. Auch der Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2023 gestaltet sich positiv. Somit entspricht der Haushalt 2020 und die Finanzplanung der Folgejahre den Vorgaben des NKomVG zum Haushaltsausgleich.
Änderungen im Ergebnishaushalt:
Sachkonto
348201 – Erstattungen von Gemeinden (GV)
- Produkt 511.20
– Der von der SG zu tragende Kostenanteil für das energetische -17.000 €
Quartierskonzept ‚IGS und Umfeld‘ wurde
bereits 2019 erstattet
- Produkt 571.00
– Erstattung durch die SG von 50 % der Betriebskosten +5.400 €
WLAN für die im Schloss und auf der
Schlossinsel abgedeckten Bereiche
Sachkonto 348800 – Erstattungen von übrigen Bereichen +50.000 €
-
Produkt 521.00 –
Erstattung von den Beteiligten im Umlegungsverfahren II
Sellberg / Utdrift
Ertrag: +38.400 €
Sachkonto 423101 – Mieten und Pachten für Gebäude,
Grundstücke +300 €
- Produkt 541.10
– Pacht für eine Teilfläche des Parkplatzes ‚Am Pferdemarkt‘
Sachkonto 427107 – Werbungskosten +5.000 €
- Produkt 575.00
– Werbung für den 40. Westfälischen Hansetag 2023 in Fürstenau
Sachkonto 427122 – Bestandserfassung Baumkataster +700 €
- Produkt 111.71
– Höhere Kosten aufgrund der Ausschreibung
Sachkonto 431801 – Zuschüsse an übrige Bereiche +1.000 €
- Produkt 281.10
– Spende an den Förderverein des Museums des Landkreises in
Bersenbrück e.V. für die Ausstellung
anlässlich des Jubiläums ‚300 Jahre Justus Möser‘
Sachkonto 432800 – Schuldendiensthilfen an übrige
Bereiche +9.800 €
- Produkt 555.00
– Restzahlung für ein Darlehen im Flurbereinigungsverfahren Schwagstorf
Sachkonto 442100 – Aufwendungen für ehrenamtliche und
sonstige Tätigkeit +2.100 €
- Produkt 111.11
– Zuwendung an die Gruppen zu den Sach- und Personalkosten
für die Geschäftsführung gem. § 57 Abs. 3
NKomVG
Sachkonto 442902 – Verfügungsmittel +1.000 €
- Produkt 111.11
– Erhöhung des Ansatzes auf 2.000 €
Sachkonto 459901 – Kosten des Umlegungsverfahrens +50.000 €
- Produkt 521.00
– Kosten für das Umlegungsverfahren II Sellberg / Utdrift
Aufwand: +69.900 €
Überschuss: -31.500 €
Diese Änderungen haben tlw. auch Auswirkungen
auf die Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023, die im Gesamtplan berücksichtigt
wurden.
Aufgrund des hohen Finanzmittelbestandes zum
31.12.2019 können die Investitionen ohne eine Kreditaufnahme finanziert werden.
Dabei wurden die im Haushaltsjahr 2020 kassenwirksam werdenden Beträge aus
Rückstellungen, Haushaltsresten und Verbindlichkeiten berücksichtigt.
Änderungen
bei den Investitionen:
IFÜ-541-01 – Sammelinvest. – Gemeindestraßen
Kosten für
Straßenbaumaßnahmen anhand einer Prioritätenliste 2020
- A -500.000 €
2021 - A
-1.000.000 €
2022 -
A -1.000.000 €
Erschließungsbeiträge 2021 -
E -500.000 €
2022 -
E -500.000 €
2023 -
E -500.000 €
- Produkt 541.10
– Die Haushaltsmittel wurden auf einzelne Maßnahmen
verteilt (I13-541-04, I20-541-07, I20-541-08)
I13-541-04 – Straßenbau Am Pottebruch
Planungs- und
Baukosten 2020 -
A +450.000 €
VE -
2021 - A
+530.000 €
Erschließungsbeiträge 2021 -
E +686.000 €
- Produkt 541.10
– Die Haushaltsmittel waren unter IFÜ-541-01 veranschlagt
I19-541-07 – Erweiterung Pferdemarkt – Stadtsanierung
Planungs- und
Baukosten für die Gewässerverrohrung 2020 - A +60.000 €
- Produkt 541.10
– Erhöhung der Kosten auf 200.000 €
I20-541-03 – Straßenbau K 116 Settrup
Erneuerung der
Straße und Erstellung eines einseitigen Radweges 2020
- A +15.000 €
2021 -
A -160.000 €
Zuweisung vom
Kreis 2020 -
E +15.000 €
2021 -
E -160.000 €
- Produkt 541.10
- Da die Kreisstraße tlw. auch in eine Gemeindeverbindungs-
straße (SG) umgestuft wird, verringern sich
die Gesamtkosten für die Stadt
Fürstenau von 320.000 € auf rd. 175.000 €
I20-541-04 – Straßenbau Apfelwiese III südl. der
Breslauer Straße
Planungs- und
Baukosten 2020 - A +120.000 €
Vorausleistungen
auf Erschließungsbeiträge 2020 - E +120.000 €
- Produkt 541.10
– Erschließung des Baugebietes
I20-541-07 – Straßenbau Konrad-Adenauer-Straße
Planungs- und
Baukosten 2020 -
A +25.000 €
VE -
2021 - A
+235.000 €
VE -
2022 - A
+750.000 €
Erschließungsbeiträge 2022 -
E +500.000 €
- Produkt 541.10
– Die Haushaltsmittel waren unter IFÜ-541-01 veranschlagt
I20-541-08 – Straßenbau Ettenfelder Straße
Planungs- und
Baukosten 2020 -
A +25.000 €
VE -
2021 - A
+235.000 €
VE -
2022 - A
+250.000 €
Erschließungsbeiträge 2022 - E +375.000 €
- Produkt 541.10
– Die Haushaltsmittel waren unter IFÜ-541-01 veranschlagt
IFÜ-551-01 – Sammelinvest. – Öffentl. Grün und
Landschaftsbau
Pflasterung des
Hauptweges im Bürgerpark 2020 -
A -15.000 €
- Produkt 551.00 – Die Maßnahme wird aus
Haushaltsresten finanziert
Einnahmen
2020: +135.000 €
Ausgaben
2020: +180.000 €
Einnahmen
2021: +26.000 €
Ausgaben
2021: -160.000 €
Einnahmen
2022: +375.000 €
Einnahmen
2023: -500.000 €
Weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen
Positionen werden in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses
vorgetragen.
R i c h t e r |
M o o r m a n n |
T r ü t k e n |
Fachbereich 3 |
Fachdienst I |
Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
a) Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2020 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge auf 9.294.300 €
1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf 9.168.500 €
1.3 die außerordentlichen Erträge auf 0 €
1.4 die außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
1.5 Jahresergebnis 125.800 €
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.789.600 €
2.2 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 9.834.600 €
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 649.400 €
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 2.154.200 €
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0 €
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 73.800 €
2.7 Finanzierungsmittelbestand -2.623.600 €
festsetzt,
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 9.439.000 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 12.062.600 €
in
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,
in
§ 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3.590.000 € festsetzt,
in
§ 4
den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 1.400.000 € festsetzt,
in
§ 5
die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festsetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v.H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
in § 6
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,
in § 7
die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 500.000 € festlegt,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushaltsplanentwurf 2020 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Entschuldung.
M o o r m a n n
Fachdienst I