Betreff
Haushalt 2020 - Finanzwirtschaft
Vorlage
FG 20/001/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Stadtrates am 03.12.2019 (St/StR/04/2019, P. Ö 12) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2020 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses fallen u.a. folgende Produkte:

 

  • 611.10 – Steuern, allg. Zuweisungen, all. Umlagen           Seite 92

 

Ergebnishaushalt:

 

Sachkonto 301100 – 301300 – Realsteuern

Die Ansätze wurden anhand der Sollfortschreibung kalkuliert. Bei einem Hebesatz von 360 v.H. verbleiben unter Berücksichtigung der Umlagen Netto-Einnahmen bei der Grundsteuer A von 10,88 %, bei der Grundsteuer B von 5,71 % und bei der Gewerbesteuer von 14,54 %.

 

Sachkonto 302100 – 302200 – Gemeinschaftssteuern

Nach der Steuerschätzung 2020 für die Nds. Kommunen werden gegenüber dem Vorjahresansatz beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Mehrerträge von 45.500 € und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 9.300 € erwartet.

 

Sachkonto 303100 – 303200 – Sonstige Gemeindesteuern

Grundlage für die Berechnung der Vergnügungssteuer waren die Erträge 2019 aufgrund der Vergnügungssteuersatzung.

Die Hundesteuer stellt im Vergleich zu den übrigen Steuerarten nur eine vergleichsweise kleine Position dar. Zu Beginn des Jahres waren 724 Hunde zur Hundesteuer veranlagt.

 

Sachkonto 434100 – Gewerbesteuerumlage

Der Hebesatz der Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2020 beträgt lt. den Orientierungsdaten des Landes 35 v.H. des Gewerbesteuermessbetrages. Entsprechend des prognostizierten Gewerbesteueraufkommens ist 2020 mit einer Gewerbesteuerumlage in Höhe von 318.900 € zu rechnen.

 

Sachkonto 437210 – Kreisumlage

Sachkonto 437220 – Samtgemeindeumlage

Als Grundlage für die Berechnung der Kreis- und Samtgemeindeumlage wird die Steuerkraftmesszahl herangezogen und mit dem jeweiligen Hebesatz (Kreisumlage 44 v.H. / SG-Umlage 49 v.H.) multipliziert. Die Steuerkraftmesszahl errechnet sich aus den Messbeträgen der Real- und Gemeinschaftssteuern in der Zeit vom 01.10. des Vorvorjahres bis 30.09. des Vorjahres (Istaufkommen) multipliziert mit den vom Land vorgegebenen Nivellierungssätzen.

Für die Umlagen wurden in den Vorjahren Rückstellungen in Höhe von insgesamt 1.334.300 € gebildet, die 2020 kassenwirksam werden. Dadurch ergibt sich eine Abweichung zwischen den Ansätzen der Umlagen im Ergebnishaushalt zu den Ansätzen im Finanzhaushalt (Sachkonto 737210 und 737220).

 

 

  • 612.10 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft                Seite 94

 

Ergebnishaushalt:

 

Sachkonto 351101 – Konzessionsabgaben Strom

Sachkonto 351102 – Konzessionsabgaben Gas

Die Konzessionsabgaben sind nach der Haushaltssystematik dem Produkt 535.00 zugeordnet und werden entsprechend verschoben.

Aufgrund der bis 2017 vorliegenden Abrechnungen und der verringerten Abschlagszahlungen musste der Haushaltsansatz gegenüber 2019 bei den Konzessionsabgaben Strom um 20.000 € vermindert werden. Bei den Konzessionsabgaben Gas ergibt sich keine Veränderung.

 

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R i c h t e r

M o o r m a n n

T r ü t k e n

Fachbereich 3

Fachdienst I

Stadtdirektor

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei den Produkten im Bereich Finanzwirtschaft (611.10, 612.10) sind unter Berücksichtigung der Produktänderung bei den Konzessionsabgaben im Haushaltsplan der Stadt Fürstenau für das Jahr 2020 zu veranschlagen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2020 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Entschuldung.

 

M o o r m a n n

Fachdienst I