Betreff
Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 "Freizeit- und Ferienpark"
Vorlage
FB 2/011/2019/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Referenzvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat am 19.11.2019 aufgrund der Bitte der Betreiber des „Fursten Forest“ beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 61 „Freizeit- und Ferienpark“ im Bereich des SO4 „Sondergebiet Schießsport“ dahingehend zu ändern, dass statt der Anlagen für den Einsatz von Sport- und Jagdwaffen eine Festsetzung als Campingplatz erfolgt.

 

Hierzu wurde durch das Planungsbüro Hahm zwischenzeitlich einer erster Entwurf vorgelegt, der als Anhang beigefügt ist.

 

Die jetzige Festsetzung SO 4 umfasst das „Sondergebiet Campingplatz“. Wie auch in der bereits bestehenden Festsetzung im SO 6 des B-Plans 61 sind dort zulässig

-     Plätze, die (ständig oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres) zum Aufstellen und zum vorübergehenden Bewohnen von jederzeit ortsveränderlich aufgestellten Wohnwagen und Zelten dienen und eine Standplatzgröße von mind. 70 m² aufweisen,

-     die für die Hauptnutzung erforderlichen Sanitäranlagen (wie Toiletten, Duschen, Fäkalentsorgung) sowie Pflege-, Ver- und Entsorgungseinrichtungen (wie Waschmaschinen, Waschbecken, Trinkwasserentnahme, Abfallsammelstelle) und Verwaltungs- und Lagereinrichtungen (wie Rezeption, Materiallager, Gasdepot),

-     Kfz-Stellplätze für Wartungs-, Unterhaltungs-, Andienungszwecke sowie die Nutzer des Campingplatzes.

 

Nicht zulässig sind damit Wohnwagen und Wochenendhäuser zum ständigen oder wiederkehrenden bewohnen.

 

Die Mindestgröße der Stand- und Stellplätze sowie die notwendigen Fahrbahnbreiten ergeben sich aus der Verordnung über Campingplätze, Wochenendplätze und Wochenendhäuser (CPl-Woch-VO). Daraus ergeben sich auch die mindestens vorzuhaltenden sanitären Einrichtungen, Geschirr- und Wäschespüleinrichtungen etc., so dass eine Grundflächenzahl von 0,2 für bauliche Anlagen vorgesehen ist.

 

Die Verfahrenskosten trägt die Freizeit- und Ferienpark Fürstenau GmbH.

 

 

 


W a g e n e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf zur  1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Freizeit- und Ferienpark“ wird zugestimmt.

 

Auf der Grundlage des Entwurfs sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I