Betreff
Haushalt 2020
Vorlage
BIP/004/2020
Art
Beschlussvorlage Bippen

 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a)  Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bippen für das Haushaltsjahr 2020 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            2.609.000 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                2.579.700 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                     29.300 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               2.400.300 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              2.303.900 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                     600.000 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    397.000 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                            0 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                  33.900 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                                265.900 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      3.000.300 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     2.734.800 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,

 

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, auf 400.000 € festsetzt,

 

 

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

 

in § 6

über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,

 

in § 7

die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 200.000 € festlegt,

 

         

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Gemeinde Bippen für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 wird beschlossen.