(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
a) Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bippen für das Haushaltsjahr 2020 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge auf 2.609.000 €
1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf 2.579.700 €
1.3 die außerordentlichen Erträge auf 0 €
1.4 die außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
1.5 Jahresergebnis 29.300 €
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.400.300 €
2.2 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.303.900 €
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 600.000 €
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 397.000 €
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0 €
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 33.900 €
2.7 Finanzierungsmittelbestand 265.900 €
festsetzt,
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 3.000.300 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 2.734.800 €
in
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,
in
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,
in
§ 4
den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, auf 400.000 € festsetzt,
in
§ 5
die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festsetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v.H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
in
§ 6
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,
in
§ 7
die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 200.000 € festlegt,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Gemeinde Bippen für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 wird beschlossen.