Betreff
Splittungsmaßnahmen 2020
Vorlage
FG 65/004/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 

Für das Haushaltsjahr 2020 stehen für die Splittungsmaßnahmen 50.000,-- € zur Verfügung. Entsprechende Leistungen wurden 2019 in Kooperation mit der Samtgemeinde Neuenkirchen gemeinsam öffentlich ausgeschrieben. Ausgeschrieben wurde unsererseits für die Stadt und Samtgemeinde Fürstenau sowie für die Gemeinden Bippen und Berge. Federführend im Jahr 2019 war die Samtgemeinde Fürstenau. Im Jahr 2020 führt die Samtgemeinde Neuenkirchen die öffentliche Ausschreibung durch. Erfahrungsgemäß lassen sich im Frühjahr günstigere Preise erzielen, so dass zeitnah ausgeschrieben werden soll.

 

Folgende Splittungsmaßnahmen sollen durchgeführt werden:

 

1.            Stadt Fürstenau

 

lfd. Nr.

Straßenname

Länge

 

1

Industriestraße

700

m

2

Meisenweg

200

m

3

Ettenfelder Straße

900

m

4

Gottfriedstraße

200

m

5

Hartkestraße

250

m

6

Friedrich Ebert Straße

300

m

7

Am Hamberg

100

m

8

Bahnhofstraße

300

m

9

Koppelstraße

500

m

10

An den Schanzen

400

m

11

Brunnenstraße

250

m

12

Dresdener Straße

300

m

13

Kriegerweg

100

m

14

Liegnitzer Str.

250

m

15

Waldenburger Str.

150

m

16

Am Sternbusch

700

m

17

Im Felde

1500

m

18

Schwarzer Weg

700

m

 

Gesamt

7800

m

 

 

  1. Ortsteil Schwagstorf

 

lfd. Nr.

Straßenname

Länge

 

1

Kellinghausen (Knobbe)

300

m

2

Kellinghausen (Teiche)

300

m

3

Stönneberg

250

m

4

Zum Lienstück

250

m

5

Lütkeberge

900

m

6

Lütkeberge (Doppelte OB)

200

m

 

Gesamt

2200    

m

 

 

 

 

 

 

  1. Ortsteil Hollenstede

 

lfd. Nr.

Straßennamen

Länge

 

1

Losekamp (Ahlers)

600

m

2

Fange

400

m

3

Zur Dasslage

700

m

 

Gesamt

1700

m

 

 

  1. Ortsteil Settrup

 

lfd. Nr.

Straßennamen

Länge

 

1

Dorf (Setlage)

1000

m

2

Dorf (Verbindung Welperort-Neuenkamp

400

m

3

Poggenort

800

m

4

Neuenkamp

800

m

 

Gesamt

3000

m

 

 


S c h r ö d e r

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 6

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Splittungsmaßnahmen wird zugestimmt.
  2. Die Stadt Fürstenau beteiligt sich an der gemeinsamen Ausschreibung der Splittungsmaßnahmen mit der Samtgemeinde Neuenkirchen. Die Maßnahmen sind öffentlich auszuschreiben.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma zu erteilen, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 50.000,-- €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 50.000,-- €

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt             Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto: 541.10/602.00.01/421203

Investitions-Nr.:

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I