Betreff
Herabstufung / Sanierung der Kreisstraße 116 in Settrup
Vorlage
FB 6/009/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Samtgemeinde Fürstenau übernimmt die Kreisstraße 116 in Settrup (Am Bahnof – Poggenort) mit einer Gesamtlänge von 1055,00 Meter als zukünftige Gemeindeverbindungsstraße und die Stadt Fürstenau mit einer Gesamtlänge von 538,00 Meter vom Landkreis Osnabrück (Verwaltung der Kreisstraßen).

 

Aufgrund der kleinräumigen Verbindungsfunktion und des geringen Verkehrsaufkommens hat die Kreisstraße 116 in der Stadt Fürstenau, OT Settrup, nicht mehr die Bedeutung einer Kreisstraße (§ 3 NStrG) und ist deshalb teilweise zur Gemeindeverbindungsstraße und teilweise zur Stadtstraße (lediglich im Bereich des Bebauungsplans, angrenzend der L 72) umzustufen.

 

Als Zeitpunkt der Abstufung wird der 01. März 2020 festgelegt. Die Vertragsentwürfe befinden sich momentan in der Überarbeitung und könnten zeitnah unterschrieben werden.

 

Zur Abgeltung der Verpflichtungen zur Straßenbaulast und der Verkehrssicherheit zahlt der Landkreis Osnabrück einen Betrag von 350.000,00 €.

 

Mit diesem Geld wird die Straßensanierung und die Erstellung eines einseitigen Radweges vom Heimathaus bis zur L72 finanziert.


T e g e t h o f f

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 6

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Herabstufung der K116 in Settrup wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen zur Sanierung der Straße und zur Herstellung eines Radweges (Beginnend an der L72 bis zum Heimathaus Settrup) zu beauftragen.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses den Auftrag an die Firma zu erteilen, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 175.000 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt der Stadt vorgesehen: 175.000 

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt             Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto: 541.10 / 602.00.01 / 096021

Investitions-Nr.: I20-541-03

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 Den erforderlichen Mitteln stehen Einzahlungen/Erlöse zur Deckung

gegenüber in Höhe von 175.000 €. Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt eine Abrechnung zwischen Stadt und Samtgemeinde nach den tatsächlich entstandenen Kosten.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I