Die Samtgemeinde Fürstenau übernimmt
die Kreisstraße 116 in Settrup (Am Bahnof – Poggenort) mit einer Gesamtlänge
von 1055,00 Meter als zukünftige Gemeindeverbindungsstraße und die Stadt
Fürstenau mit einer Gesamtlänge von 538,00 Meter vom Landkreis Osnabrück
(Verwaltung der Kreisstraßen).
Aufgrund der kleinräumigen
Verbindungsfunktion und des geringen Verkehrsaufkommens hat die Kreisstraße 116
in der Stadt Fürstenau, OT Settrup, nicht mehr die Bedeutung einer Kreisstraße
(§ 3 NStrG) und ist deshalb teilweise zur Gemeindeverbindungsstraße und
teilweise zur Stadtstraße (lediglich im Bereich des Bebauungsplans, angrenzend
der L 72) umzustufen.
Als Zeitpunkt der Abstufung wird der
01. März 2020 festgelegt. Die Vertragsentwürfe befinden sich momentan in der
Überarbeitung und könnten zeitnah unterschrieben werden.
Zur Abgeltung der Verpflichtungen zur
Straßenbaulast und der Verkehrssicherheit zahlt der Landkreis Osnabrück einen
Betrag von 350.000,00 €.
Mit diesem Geld wird die
Straßensanierung und die Erstellung eines einseitigen Radweges vom Heimathaus
bis zur L72 finanziert.
T e g e t h o f f |
K o l o s s e r |
T r ü t k e n |
Fachbereich 6 |
Fachdienst III |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
- Der Herabstufung
der K116 in Settrup wird zugestimmt.
- Die Verwaltung
wird beauftragt, die Planungsleistungen zur Sanierung der Straße und zur
Herstellung eines Radweges (Beginnend an der L72 bis zum Heimathaus
Settrup) zu beauftragen.
- Die Verwaltung
wird ermächtigt, nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses den Auftrag an
die Firma zu erteilen, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Finanzielle Auswirkungen:
I. Gesamtkosten der
Maßnahme: 175.000 €
II. davon für den laufenden
Haushalt der Stadt vorgesehen: 175.000 €
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Kostenträger / Kostenstelle /
Konto: 541.10 / 602.00.01 / 096021
Investitions-Nr.: I20-541-03
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd.
Haushaltsjahr zur Verfügung.
Den erforderlichen Mitteln stehen
Einzahlungen/Erlöse zur Deckung
gegenüber
in Höhe von 175.000 €. Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt eine Abrechnung
zwischen Stadt und Samtgemeinde nach den tatsächlich entstandenen Kosten.
M o o r m a n n
Fachdienst I