Betreff
Vergabe eines Straßennamens im Baugebiet "Apfelwiese III," 7. Änderung in Fürstenau
Vorlage
FB 5/014/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Im Bebauungsplan Nr. 4, „Apfelwiese“, 7. Änderung, ist zur Erschließung der Grundstücke eine Stichstraße vorgesehen.

 

 

Es ist geplant, diese Straße bereits in diesem Jahr herzustellen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Stichstraße zu benennen. Die Verwaltung schlägt vor, der Stichstraße einen eigenen Namen zu geben und nicht als Breslauer Straße zu benennen. Die Benennung als Breslauer Straße würde zu einer Änderung der Hausnummern für die seit Jahren bestehende übrige Bebauung entlang der Breslauer Straße führen.

 

In der Umgebung der neu entstehenden Straße haben die vorhandenen Straßen Namen von Städten in Ostdeutschland und Polen. Diese Systematik sollte aus Verwaltungssicht an dieser Stelle fortgeführt werden. Vorgeschlagen wird, die Planstraße als Rostocker Straße zu benennen.


S ö h n c h e n

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 5

Fachdienst III

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

Die Planstraße innerhalb des Bebauungsplans Nr. 4 der Stadt Fürstenau „Apfelwiese III“, 7. Änderung (Gemarkung Fürstenau, Flur 6, Flurstück 497) erhält die Bezeichnung „Rostocker Straße“.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I