Betreff
Prüfung der Anerkennung Fürstenaus als Erholungsort
Vorlage
FB 4/007/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Erholungsorte haben sich nach den Begriffsbestimmungen und Qualitätsstandards des Deutschen Tourismusverbandes und des Deutschen Heilbäderverbandes mit ihrer touristischen Infrastruktur stark auf „Urlaub, Freizeit und Erholung“ spezialisiert. Die touristische Ausrichtung muss entweder durch ein Leitbild oder ein touristisches Konzept sowie durch eine langfristige Planung dokumentiert sein. Auch die Erholungsorte übernehmen bei der Erhaltung und Förderung der Gesundheit, bei Prävention und Salutogenese eine wichtige Aufgabe in der Gesellschaft.

 

Erholungsorte sind wie Kurorte prädikatisiert und in den Begriffsbestimmungen nach Qualitätsmerkmalen und Mindestvoraussetzungen beschrieben. Erholungsorte weisen unterschiedlich bauliche und naturräumliche Strukturen und differenzierte Angebotsprofile auf. Im Vergleich zu Kurorten fehlt Ihnen aber das Angebot von Heilbehandlungen, die mit dem Begriff Kuren umschrieben werden können. Gesundheitsfördernde Angebote nehmen auch in Erholungsorten einen besonderen Stellenwert ein.

 

In den vergangenen Jahren wurden bereits viele Anstrengungen unternommen, um die Stadt für Einwohner und Touristen attraktiver zu machen und Orte mit Strahlkraft und Aufenthaltsqualität zu schaffen. So gibt es neben Leuchtturmprojekten wie dem Fursten Forest, der Draisine und dem Gefängnishotel viele Aktivitäten auf der Schlossinsel und dem Bürgerpark wie den Aktionen „Wir für den Schlosspark“, die Maßnahmen aus den vier „Zukunftsfonds“-Förderprojekten, wie auch das öffentliche WLAN, das derzeit installiert wird. In der Innenstadt wird die Stadtsanierung das Erscheinungsbild nachhaltig verbessern. Regelmäßige Großveranstaltungen im Kerngebiet wie dem Burgfest oder Mittsommer im Park, und den Randbereichen wie Strong Viking, Forest Spring oder dem Settruper Bauernmarkt machen Fürstenau überregional bekannt und sind Aushängeschild für den Freizeitwert der Stadt. Darüber hinaus ist der Stadtkern allein mit seinem noch immer mittelalterlich geprägten Grundriss und den prägnanten Gebäuden Hohes Tor und das Schlossensemble in touristischer Sicht „immer eine Reise wert“. Demgemäß finden auch die Gästeführungen, die in den vergangenen Jahren durch das TIB mit den Gästenführern weiterentwickelt (z. B. Bischofsmahl) und verstärkt vermarktet wurden, deutliche und steigende Nachfrage. Mit dem Audio Guide, der mit normalen Smartphones abgerufen werden kann, können sich auch Einzelreisende jederzeit über die Architektur und Geschichte Fürstenaus auf unterhaltsame Weise informieren lassen. Mit den Hotels Wilken, Am Markt, Sellberg, Alte Kornbrennerei, natürlich dem Gefängnishotel oder auch den Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Campingplatz FürstenSEA am Sellberg und im Fursten Forest sowie verschiedenen Ferienwohnungen gibt es darüber hinaus ein großes Angebot auch an Übernachtungsmöglichkeiten für Mehrtagestouristen. Im Bereich der Stadt Fürstenau und der Erlebnisregion Artland gibt es ein umfangreiches Radwegenetz, dass durch den TOL unterhalten und durch die Erlebnisregion etwa durch die regionale Karte „Radel Erlebnis Artland“ vermarktet wird. Die vielfältigen Wanderwege werden durch TerraVita derzeit überprüft und aufgewertet. Das Wander- und Radwanderwegesystem in und um Fürstenau ist danach als hochwertig einzustufen.

 

Durch die Anerkennung Fürstenaus als Erholungsort könnte der touristische Stellenwert auch nach außen erhöht, die Vermarkungsmöglichkeiten der touristischen Anbieter unterstützt und auch der Handel durch die Stärkung des touristischen Marktes und flexiblere Öffnungszeiten etwa bei Großveranstaltungen gefördert werden.

 

Die Stadt Fürstenau hat bereits in dem seit 2004 geltenden Regionalen Raumordnungsprogramm als Grundzentrum die Schwerpunktaufgabe der Sicherung und Entwicklung von Arbeitsplätzen. Zudem ist aber bereits die besondere Entwicklungsaufgabe „Erholung“ festgeschrieben.

 

Zuständig für die Anerkennung von Erholungsorten ist das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg.

 

Für die Zertifizierung als Erholungsort müssen nach der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO) in der Gemeinde

1.   ein bewährtes, artbezeichnungsspezifisches Bioklima,

2.   eine die Erholungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigende, artbezeichnungsspezifische Luftqualität sowie

3.   eine dem artbezeichnungsspezifischen Ortscharakter dienende touristische Infrastruktur und Freizeitangebote zur Unterstützung der Erholung

vorhanden sein. Die Ortslage muss der Artbezeichnung entsprechen und darf, ebenso wie die Immissionsbelastung, die Erholungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigen. Außerdem muss eine zeitnahe Bescheinigung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorliegen, dass die Gemeinde von Hygieneschädlingen, insbesondere von Ratten, frei ist.

 

Die darüber hinaus definierten Anerkennungsvoraussetzungen des Nds. MW sind in der Anlage dargestellt. Neben dem detaillierten Antrag auf Anerkennung als Erholungsort sind zumindest ein Bioklimatischens Gutachten, eine Luftqualitätsbeurteilung sowie eine Bescheinigung des LAVES (Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit), dass der Ort frei von Hygieneschädlingen, insbesondere Ratten ist, vorzulegen. Evtl. könnten daraus auch Kosten für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen entstehen. Die Kosten für die erstmalige Zertifizierung werden auf rd. 8.000 € geschätzt werden. Hinzu kommen ggfls. jährliche Kosten für eine Schädlingsbekämpfung. Die Schädlingsfreiheit ist alle drei Jahre durch das LAVES zu bestätigen, alle zehn Jahre ist eine Rezertifizierung erforderlich

 

Aufgrund der besonders reizvollen natürlichen und ortsspezifischen Situation Fürstenaus insbesondere auch im Hinblick auf bereits vorhandene Infrastruktur, geht die Verwaltung derzeit davon aus, dass grundsätzlich vorteilhafte Voraussetzungen für eine Anerkennung als Erholungsort vorliegen. Allerdings wurde hierzu eine Einschätzung des ArL als Fachbehörde noch nicht eingeholt.


W a g e n e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Anerkennung Fürstenaus als Erholungsort nach § 1 Abs. 1 KurortVO zu prüfen.