Betreff
Umsetzung des Investitionskonzepts für die KiTas der Samtgemeinde Fürstenau - Krippenplanung
Vorlage
FB 4/006/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Durch Beschluss des Samtgemeindeausschusses vom 12.09.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, für den Evangelischen Kindergarten St. Georg Fürstenau einen konkreten Bebauungsvorschlag einschließlich der Gestaltung der Außenanlagen und der Verkehrskonzeption zu erarbeiten. Gleichzeitig wurden entsprechend dem Ratsbeschluss vom 27.06.2019 auch mit der Katholischen Kirchengemeinde Gespräche hinsichtlich der Sanierung des Altbaus der KiTa St. Katharina, die baulich als deutlich komplexer eingestuft wurde, und ebenfalls die Erweiterung um eine Krippengruppe geführt.

 

Am Standort der KiTa St. Georg wurden bereits erste Planentwürfe mit dem Träger abgestimmt. Aufgrund der Entwicklungen um die Turnhalle an der 1912-Schule konnten die Planungen jedoch nicht abgeschlossen werden, da sie auf die weitere Bebauung am Bildungsstandort an der Bahnhofstraße abzustimmen sind.

 

Für die KiTa St. Katharina wurde durch das von der Kirchengemeinde beauftragte Planungsbüro Schröder zwischenzeitlich ebenfalls ein Sanierungs- und Erweiterungskonzept erstellt. Planungsauftrag war auch hier, den Standort auf die aktuellen und künftigen Anforderungen verbunden mit längeren täglichen Betreuungszeiten und steigendem Personal vorzubereiten. Die Erweiterung um eine zweite Krippengruppe wurde perspektivisch bereits beim Anbau der ersten Krippengruppe berücksichtigt. Der Entwurf eins möglichen Anbaus ist beigefügt. Die Kosten für den Umbau und die Sanierung wurden auf ca. 420.000 Euro (brutto) geschätzt. Dieser Betrag könnte durch Unvorhersehbares im Zuge der Umbaumaßnahmen steigen. Hinzu kommen die Koten für den Krippenanbau in Höhe von 350.000 Euro. Für die Krippengruppe wird mit Fördermitteln in Höhe von 180.000 Euro gerechnet.

 

Zudem wurde durch das Büro alternativ der Abriss und Neubau des Altbaus an der KiTa St. Katharina geprüft und ein Bebauungsvorschlag erarbeitet. Die Kosten für einen Neubau einschließlich der Kosten für die Krippe von rd. 350.000 Euro wurden auf rd. 1.550.000 Euro geschätzt.

Während der Zeit des Abrisses und Umbaus ist zumindest der Kindergartenbereich nicht nutzbar, d. h. für einen Zeitraum von ca. einem Jahr sind vier Kindergartengruppen extern unterzubringen. Für die Anmietung und Vorbereitung entsprechender Räumlichkeiten ist ein Betrag einzuplanen, der noch nicht kalkulierbar ist.

 

Festzustellen ist, dass auch durch die Sanierung des Altbaus kein Neubauzustand erreicht werden kann und insofern auch aus Sicht der Verwaltung ein Neubau einer Sanierung vorzuziehen wäre. Die ermittelten Mehrkosten des Neubaus im Vergleich zur Sanierung rechtfertigen diesen Schritt allerdings aus baulicher Sicht nicht. Die Mittel, die an dieser Stelle zusätzlich investiert würden, würden für andere Maßnahmen an der Bildungsinfrastruktur bzw. den Feuerwehren fehlen und Standards festsetzen, die auch für andere KiTas, etwa die KiTa St. Georg Fürstenau gelten müssten.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte daher die umfassende Sanierung des Altbaus verbunden mit der möglichst kurzfristigen Erweiterung um eine zweite Krippengruppe forciert werden.

 


W a g e n e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit der Katholischen Kirchengemeinde die Sanierung des Altbaus und die Erweiterung um eine Krippengruppe zu planen.

 

Ein vollständiger Ersatzbau des Altgebäudes ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.