Betreff
Haushalt 2020 - Jugendarbeit
Vorlage
FB 4/005/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 12.12.2019  (SG/SGR/04/2019, P Ö 13) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2020 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Familien- und Bildungsausschusses fällt u.a. folgendes Produkt:

 

-       362.00 – Jugendarbeit                                                                        Seiten 109 – 111

 

Ergebnishaushalt:

 

Gegenüber den Haushaltsansätzen 2019 haben sich bei dem o.g. Produkt folgende wesentliche Änderungen ergeben:

 

Erträge:

314801 – Zuschuss zum Projekt „Aufsuchende Jugendarbeit“

Das Projekt „Aufsuchende Jugendarbeit“ soll in Zusammenarbeit vom „Stellwerk Zukunft“ und der Jugendpflegerin Kristina Heidemann in den Osterferien starten. Hier sollen Angebote für Kinder und Jugendliche im Alter von 13 – 21 Jahren in Fürstenau an verschiedenen Treffpunkten, z.B. Schloßpark, geben, um sich zu begegnen und in Gespräche zu kommen. Ziele des Projektes sind u.a. Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote, präventive Arbeit hinsichtlich Alkohol, Drogen und Gewalt, Förderung von persönlichen Ressourcen und Sozialkompetenz. Um das Projekt realisieren zu können, wurde bei der LAUTER Stiftung ein Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € beantragt und bereits bewilligt.

 

348800 – Kostenerstattung der Eltern für die Ferienbetreuung der Grundschulkinder in Fürstenau

In den Osterferien soll mit der Ferienbetreuung der Grundschulkinder mit einer Woche gestartet werden. Die Einnahme wird durch die Zahlung von Kostenbeiträgen der Eltern erzielt.

 

Aufwendungen:

427101 – Projekt „Aufsuchende Jugendarbeit

Für das Projekt entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 12.200,00 €. Stellwerk Zukunft übernimmt hiervon einen Eigenanteil in Höhe von 3.500,00 €. Dieser Restbetrag in Höhe von 9.200,00 € setzt sich zum einen aus einem Betrag in Höhe von 4.200,00 € aus Eigenmitteln (Rücklagen, Haushaltsmittel, Mitgliedsbeiträge) und zum anderen in Höhe von 5.000,00 € aus dem Zuschuss der LAUTER Stiftung zusammen.

 

427101 – Präventionszug

Der Präventionszug, auch „Revolution Train“ genannt ist ein Zug, in dem Besucher auf einer interaktiven Tour über gezeigte Filmen, Bilder und Szenen miterleben, wie eine Gruppe Jugendlicher erstmals mit Drogen in Verbindungen kommen und sich die Leben dadurch verändern. Ob Gefängnisaufenthalt, nahender Drogentod oder Autounfall, die Besucher erleben die Situationen alle direkt mit. Hierdurch sollen vor allem Jugendliche über Gefahren von Drogen informiert und gewarnt werden.

Der Präventionszug ist in der Zeit vom 15.04.2020 – 24.04.2020 im Nordkreis, vom 15.04.2020 – 21.04.2020 steht er in Ankum und vom 22.04.2020 – 24.04.2020 in Bramsche. Für die Schülerinnen und Schüler der Samtgemeinde Fürstenau steht der Zug am 20.04.2020 und 21.04.2020 kostenfrei zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger können gegen Anmeldung und Kostenbeitrag in Höhe von 5,00 € für Erwachsene (Kinder und Jugendliche kostenfrei) an den Werktagen nachmittags und am Wochenende über den Tag den Zug besichtigen.

Die Kosten für den Zug werden auf 5.000,00 € eingeplant.

 

 

 

 

427101 – Ferienbetreuung der Grundschüler in Fürstenau

Es werden Personal- und Sachkosten in Höhe von 5.000,00 € eingeplant.


H a g e n

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachgebiet 50

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei dem Produkt Jugendarbeit (362.00) sind mit folgenden Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2020 zu veranschlagen:

Bei den Aufwendungen in der Betrag für das Projekt „Aufsuchende Jugendarbeit“ von 4.200,00 € auf 9.200,00 € abzuändern.

Bei den Aufwendungen für den Präventionszug ist der Text „im Rahmen des Projekts „aufsuchende Jugendarbeit““ zu streichen.

Bei den Aufwendungen ist der Posten für die Ferienbetreuung der Grundschulkinder in Fürstenau in Höhe von 5.000,00 € in den Haushalt aufzunehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

·      Der Haushaltsplanentwurf 2020 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf aus.

 

·      Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I