Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 11G "Bügerpark", 2. Änderung, Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/009/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 18.09.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 11G „Bürgerpark“ auf der Grundlage der konkreten Planung für die Sanierung/Erweiterung des Pferdemarktes entsprechend zu ändern. In der Sitzung am 19.11.2019 wurde dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 11G, 2. Änderung zugestimmt und beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB  durchzuführen.

 

Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Sanierungsgebietes Fürstenau „Attraktive Innenstadt“,  Planungsrecht für die Umgestaltung des Parkplatzes Pferdemarkt zu schaffen, da insbesondere die bestehende Verkehrs- und Parksituation aufgrund der nicht eindeutigen, problematischen Zufahrtsregelung von der Burgstraße über den Pferdemarkt zum Schloss defizitär ist. Insbesondere fehlt die Hervorhebung der Zuwegung zum Schloss. Es werden vor allem die Belange des Personenverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung berücksichtigt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 11G, 2. Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, da es sich bei der Planung insbesondere um die Nutzungsänderung bzw. Umgestaltung eines vorhandenen Parkplatzes im Siedlungsbereich handelt. Es ist damit als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1  BauGB zu qualifizieren. Ferner wird die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens weder vorbereitet noch begründet. Außerdem sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 qm keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.

 

Das Plangebiet befindet sich im zentralen Stadtgebiet Fürstenaus in der Gemarkung Fürstenau, Flur 10, südöstlich des Schlosses an der Burgstraße und am Schlossplatz. Das Plangebiet besteht aus den Flurstücken 54/4, 132/36, 251/23 (tlw.), 132/35 (tlw.), 54/3 (tlw.) sowie 416/21 (tlw.) und umfasst eine Größe von ca. 2.380 qm.

 

Auf der Grundlage des Entwurfs fand die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.12.2019 bis einschließlich 17.01.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.11.2019 um Stellungnahme bis zum 17.01.2020 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen steht digital zwecks Prüfung und Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung.

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Das Ergebnis zu den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird in der Sitzung vorgestellt und eingehend erläutert.

 

 

 

 

 

 

 

 


K o l o s s e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 11G „Bürgerpark“, 2. Änderung einschließlich Begründung, Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse/Relevanzprüfung und Schalltechnische Untersuchung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im doppischen Produkthaushalt 2020 der Stadt Fürstenau werden unter dem Produkt 511.20 Städtebauliche Sanierung die erforderlichen Haushaltsmittel eingeplant.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I