In der Sitzung des Stadtrates am 03.12.2019 (St/StR/04/2019, P. Ö 12) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2020 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses fällt u. a. folgendes Produkt:
· 521.00 – Bau- und Grundstücksordnung S. 63 - 64
Ergebnishaushalt:
Wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich bei folgenden Sachkonten ergeben:
Sachkonto 348800 – Erstattungen von übrigen Bereichen
Abweichend von dem in der Dezembersitzung vorgestellten Ansatz von 0,00 € sind 50.000,00 € für Erträge für die noch nicht im Vorjahr abgeschlossene Durchführung des Teilumlegungsverfahrens II Sellberg-Utdrift einzuplanen. Für das Umlegungsverfahren Kollenpohl Teilumlegung III werden keine Einnahmen eingeplant, da der Zeitpunkt Einnahme noch nicht feststeht.
Sachkonto 459901 – Kosten des Umlegungsverfahrens
Der Ansatz für Aufwendungen für die Durchführung von Umlegungsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr abweichend von dem in der Dezembersitzung vorgestellten Ansatz von 100.000,00 € auf 91.000,00 € zu reduzieren. Für die noch nicht im Vorjahr abgeschlossene Durchführung des Umlegungsverfahrens Sellberg-Utdrift Teilumlegungsplan II sind Aufwendungen in Höhe von 50.000,00 € einzuplanen. Für das Umlegungsverfahren Kollenpohl Teilumlegung III werden voraussichtlich Abschlagszahlungen in Höhe von 41.000,00 € fällig. Ein entsprechender Betrag war einzuplanen.
Söhnchen |
Kolosser |
T r ü t k e n |
Fachbereich 5 |
Fachdienst III |
Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf beim Produkt Bau- und Grundstücksordnung (521.00) sind unter Berücksichtigung der o. g. Änderungen im Haushaltsplan der Stadt Fürstenau für das Jahr 2020 zu veranschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushaltsentwurf 2020 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Entschuldung.
M o o r m a n n
Fachdienst I