Betreff
Haushalt 2020 - Bau- und Grundstücksordnung
Vorlage
FB 5/007/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Stadtrates am 03.12.2019 (St/StR/04/2019, P. Ö 12) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2020 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses fällt u. a. folgendes Produkt:

 

·       521.00 – Bau- und Grundstücksordnung                                                      S. 63 - 64

 

Ergebnishaushalt:

 

Wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich bei folgenden Sachkonten ergeben:

 

Sachkonto 348800 – Erstattungen von übrigen Bereichen

Abweichend von dem in der Dezembersitzung vorgestellten Ansatz von 0,00 € sind 50.000,00 € für Erträge für die noch nicht im Vorjahr abgeschlossene Durchführung des Teilumlegungsverfahrens II Sellberg-Utdrift einzuplanen. Für das Umlegungsverfahren Kollenpohl Teilumlegung III werden keine Einnahmen eingeplant, da der Zeitpunkt Einnahme noch nicht feststeht.

 

Sachkonto 459901 – Kosten des Umlegungsverfahrens

Der Ansatz für Aufwendungen für die Durchführung von Umlegungsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr abweichend von dem in der Dezembersitzung vorgestellten Ansatz von 100.000,00 € auf 91.000,00 € zu reduzieren. Für die noch nicht im Vorjahr abgeschlossene Durchführung des Umlegungsverfahrens Sellberg-Utdrift Teilumlegungsplan II sind Aufwendungen in Höhe von 50.000,00 € einzuplanen. Für das Umlegungsverfahren Kollenpohl Teilumlegung III werden voraussichtlich Abschlagszahlungen in Höhe von 41.000,00 € fällig. Ein entsprechender Betrag war einzuplanen.


Söhnchen

Kolosser

T r ü t k e n

Fachbereich 5

Fachdienst III

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf beim Produkt Bau- und Grundstücksordnung (521.00) sind unter Berücksichtigung der o. g. Änderungen im Haushaltsplan der Stadt Fürstenau für das Jahr 2020 zu veranschlagen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Haushaltsentwurf 2020 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Entschuldung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I