In der Sitzung des Samtgemeinderates am 12.12.2019 (SG/SGR/04/2019, P Ö 13) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2020 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Ordnung, Brandschutz und Kultur fallen u.a. folgende Produkte:
- 312.90 – Grundversorgung und Hilfen nach dem SGB II Seiten 101 – 102
- 346.10 – Wohngeld Seiten 105 – 106
Ergebnishaushalt:
Gegenüber den Haushaltsansätzen 2019 hat sich beim Produkt 346.10 – Wohngeld folgende wesentlichen Änderungen ergeben:
Aufwendungen:
Aufgrund der Wohngeld-Reform 2020 sind mit circa 37,5 % mehr Fällen zu rechnen. Dies bedeutet eine Anhebung der Aufwendungen von 420.000,00 € auf 575.000,00 €.
Investitionen:
Investive Maßnahmen sind bei den o.g. Produkten nicht vorgesehen.
H a g e n |
W a g e n e r |
T r ü t k e n |
Fachgebiet 50 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei den Produkten Grundversorgung und Hilfe nach dem SGB II (346.10) und Wohngeld (346.10) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2020 zu veranschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
·
Der Haushaltsplanentwurf 2020 weist im
Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf aus.
·
Im Finanzhaushalt ergibt sich eine
Nettoneuverschuldung.
M o o r m a n n
Fachdienst I