Betreff
Vereinbarung zur Dorferneuerung Bippen Eggermühlen
Vorlage
BIP/055/2019
Art
Beschlussvorlage Bippen

Die Gemeinde Bippen befindet sich derzeit noch in der Dorferneuerung. Mit Antrag der Gemeinde Bippen und entsprechender Vorgespräche mit dem ArL und weiteren Beteiligten wurde die Dorferneuerung unter Einbeziehung der Gemeinde Eggermühlen bis zum 31.12.2021 verlängert. Dies bedeutet, dass wir uns noch mit Eggermühlen in einem veränderten erweiterten Dorferneuerungsprozess für zwei Jahre mit eventueller Verlängerung befinden. Dies ermöglicht örtlichen Antragstellern entsprechend gefördert zu werden und gleichzeitig ermöglicht es, Projekte über ZILE mit einer höheren Bepunktung bewertet zu bekommen und dies bedeutet vor allem auch, dass Bippen und Eggermühlen im Sinne einer strategischen planerischen Zusammenarbeit zusammen arbeiten können, um insbesondere die touristischen Attraktivitäten unserer Region gemeinsam voranzubringen.

 

Mit der in der Anlage beigefügten Vereinbarung sind die Gesamtkosten vertraglich zwischen den Gebietskörperschaften Bippen und Eggermühlen geregelt. Der Planungsprozess wird vom ArL entsprechend bezuschusst, so dass nur noch der offene Betrag kommunal übernommen werden muss. Durch die Vereinbarung wird geregelt, dass unabhängig von Einwohnerzahlen, Straßen und Projekten pauschal der offene Betrag gemeindlich anteilig zwischen Eggermühlen und Bippen geteilt wird. Dies ist eine vernünftige Lösung, die Lösung ist mit den Beteiligten abgestimmt und liegt formal zur Zustimmung nach Beschlussfassung der gemeindlichen Gremien beim ArL vor. Parallel dazu würde für die gemeinsame Dorfentwicklungsplanung ein Büro damit beauftragt werden, gemeinsam mit örtlichen Akteuren einen entsprechenden Planungsprozess zu initiieren.


 

 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Der in der Anlage beigefügten Vereinbarung zwischen Bippen und Eggermühlen für die Dorferneuerungsplanung Eggermühlen wird zugestimmt.