Die Abwägung der Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Aufstellung Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück) vom 02.12.2019 sowie die Satzungsendfassung und die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld sind der Beschlussvorlage als digitale Anlagen beigefügt worden.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Anlagen
- Satzungsendfassung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld
- Begründung
- Abwägung der Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Aufstellung Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück)
- Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird zugestimmt.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.