Betreff
Ernennung von Herrn Hermann Schohaus zum Ehrenbrandmeister
Vorlage
FG 32/007/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Herr Hermann Schohaus ist im Oktober 2019 aus Altersgründen aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausgeschieden.

In der Ortsbrandmeisterarbeitstagung am 07.10.2019 wurde er aufgrund seiner mehr als 40- jährigen Tätigkeit als Funkwart der Samtgemeinde Fürstenau und der damit erworbenen Verdienste vom Samtgemeindekommando einstimmig zur Wahl als Ehrenbrandmeister vorgeschlagen.

 

Die Verleihung von Ehrenbezeichnungen ist nach § 58 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG Aufgabe des Rates. Er entscheidet über die Schaffung sonstiger Ehrenbezeichnungen und die Voraussetzungen für die Verleihung nach seinem Ermessen, ohne gesetzliche Vorgaben  und ohne Beteiligung der Aufsichtsbehörde.

 

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 (SG/SGR/01/2018, P. Ö 9, S. 4) nachstehende Richtlinien für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen im Feuerwehrwesen beschlossen:

 

Ehrenbezeichnungen im Feuerwehrwesen können unter Einhaltung der zuvor genannten Richtlinien verliehen werden:

 

  1. Die zu ehrende Person muss in Ehren ausgeschieden sein.
  2. Die zu ehrende Person muss sich besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen in der Samtgemeinde Fürstenau erworben haben.
  3. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss mindestens drei Wahlperioden in der Samtgemeinde Fürstenau ausgeübt worden sein. Dabei muss die ehrenamtliche Tätigkeit nicht über die gesamte Dauer dreier Wahlperioden und auch nicht zusammenhängend oder in der gleichen Position ausgeübt worden sein.
  4. Der Antrag ist vom Orts- / Samtgemeindekommando oder der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr in der Regel innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus der Funktion zu stellen.

 

 

 

 

Die Voraussetzungen für die Ernennung zum Ehrenbrandmeister für Herrn Schohaus liegen vor.

 


F ö c k e

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Herr Hermann Schohaus wird aufgrund seiner mehr als 40-jährigen Tätigkeit als Funkwart im Samtgemeindekommando und der damit erworbenen Verdienste zum Ehrenbrandmeister ernannt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I