Herr Hermann Schohaus ist im Oktober 2019 aus Altersgründen aus dem
aktiven Feuerwehrdienst ausgeschieden.
In der Ortsbrandmeisterarbeitstagung am 07.10.2019 wurde er aufgrund
seiner mehr als 40- jährigen Tätigkeit als Funkwart der Samtgemeinde Fürstenau
und der damit erworbenen Verdienste vom Samtgemeindekommando einstimmig zur
Wahl als Ehrenbrandmeister vorgeschlagen.
Die Verleihung von Ehrenbezeichnungen ist nach § 58 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG
Aufgabe des Rates. Er entscheidet über die Schaffung sonstiger
Ehrenbezeichnungen und die Voraussetzungen für die Verleihung nach seinem
Ermessen, ohne gesetzliche Vorgaben und
ohne Beteiligung der Aufsichtsbehörde.
Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 15.03.2018
(SG/SGR/01/2018, P. Ö 9, S. 4) nachstehende Richtlinien für die Verleihung von
Ehrenbezeichnungen im Feuerwehrwesen beschlossen:
Ehrenbezeichnungen im Feuerwehrwesen können unter Einhaltung der
zuvor genannten Richtlinien verliehen werden:
|
Die Voraussetzungen für die Ernennung zum Ehrenbrandmeister für Herrn Schohaus liegen vor.
F ö c k e |
W a g e n e r |
T r ü t k e n |
Fachbereich 2 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Herr Hermann
Schohaus wird aufgrund seiner mehr als 40-jährigen Tätigkeit als Funkwart im
Samtgemeindekommando und der damit erworbenen Verdienste zum Ehrenbrandmeister
ernannt.