Betreff
Rahmenbedingungen und Förderrichtlinien zur Durchführung des Förderprogramms "Wohnraumbeschaffung im Altbaubestand"
Vorlage
FB 5/050/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Im Verwaltungsausschuss am 09.07.2019 wurde bereits über das neue Förderprogramm des Landkreises Osnabrück berichtet. Der Landkreis Osnabrück hat einen Fonds für bezahlbaren Wohnraum und städtebauliche Entwicklung in Höhe von 1,5 Mio. € eingerichtet. Mit diesen Mitteln gewährt er den kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Osnabrück finanzielle Unterstützung zur direkten und indirekten Grundstücksverbilligung (Förderbereich „bezahlbarer Wohnraum“) und für Maßnahmen der Siedlungsentwicklung/städtebaulichen Entwicklung (u.a. mindergenutzte Schlüsselimmobilien).

 

Mit Zuwendungsbescheid vom 06.09.2019 hat der Landkreis Osnabrück der Stadt Fürstenau aufgrund ihres Antrags vom 12.07.2019 eine Zuwendung in Höhe von 75.000 € für die „Wohnraumbeschaffung im Altbaubestand“ aus dem o.g. Fonds (Förderbereich städtebauliche Entwicklung) bewilligt. Der Zuwendungsbescheid ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Stadt Fürstenau hat einen Betrag in gleicher Höhe aus eigenen Mitteln bereitzustellen.

 

Die Umsetzung der Maßnahme muss innerhalb von 30 Monaten nach Bestandskraft des Förderbescheides abgeschlossen sein.

 

Mindergenutzte Einfamilienhäuser im Siedlungsbereich der Stadt Fürstenau sollen wieder eine adäquate Nutzung erhalten. Durch Bündelung von Beratung und Förderung soll in mindergenutzten Gebäuden, in denen in den 60er bis 80er Jahren Familien mit Kindern gewohnt haben und derzeit häufig nur noch eine Person lebt, Mietwohnraum entstehen.

 

Ein kommunaler Zuschuss je Bauprojekt in Höhe von 5.000,- € soll dabei Anreiz schaffen, aus einer Wohneinheit zwei Einheiten zu schaffen.

 

Die Förderrichtlinien der Stadt Fürstenau sowie das entsprechende Antragsformular sind dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.

 

 


S t o c k m a n n

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 5

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Förderrichtlinien für Wohnraumbeschaffung im Altbaubestand der Stadt Fürstenau werden beschlossen.
  2. Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 75.000,-- € wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

Im Haushalt 2019 sind keine Mittel zur Verfügung gestellt worden. Die Mittel sind außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Deckung wird aus Einsparungen bei anderen Projekten sichergestellt. Für die Folgejahre sind entsprechende Mittel im Haushalt bereitzustellen.

 

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I