Betreff
Umsetzung des Investitionskonzepts für die KiTas der Samtgemeinde Fürstenau - Krippenplanung
Vorlage
FB 4/006/2019/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Samtgemeinderat hat im Juni beschlossen, am Evangelischen oder Katholischen Kindergarten in Fürstenau eine weitere Krippengruppe anzurichten und die Verwaltung mit den Vorplanungen beauftragt. Wie berichtet gibt es an beiden Standorten spezifische Besonderheiten, die bei der Bauplanung zur berücksichtigen sind.

 

Im Bereich des Evangelischen Kindergartens sind es insbesondere die beengten Grundstücksverhältnisse, was sowohl die Außenspielflächen wie auch die verkehrliche Situation betrifft. Nach der 1. Durchführungsverordnung zum KiTaG ist je gleichzeitig betreutem Kind eine Außenspielfläche von 12 qm vorzuhalten. Für den Bereich des Kindergartens mit drei Integrations- und einer Regelgruppe sind dieses 79 Kinder, mithin eine Außenspielfläche von 948 qm. Für zwei Krippengruppen mit je 15 Kindern werden 360 qm benötigt, die vom Spielbereich der Kindergartenkinder getrennt sein sollten. Vom Büro Schröder und der Verwaltung wurden darauf hin zwei Bebauungsmöglichkeiten erarbeitet, die die rechnerische Machbarkeit der Einrichtung einer weiteren Krippengruppe aufzeigen, ohne den benachbarten Schulhof beanspruchen zu müssen. Die Möglichkeit der Erweiterung wurde beim Bau der bestehenden Krippe berücksichtigt, so dass es Synergien hinsichtlich der räumlichen Ausstattung und der Haustechnik gibt. Auch die Küche und Essbereich wurden in den letzten Jahren erneuert. Zwar sind diese Bereiche aufgrund der räumlichen Vorgaben noch immer recht klein, durch die Verpflegung in mehreren Etappen dürfte aber auch die Versorgung einer weiteren Krippengruppe möglich sein. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Baumaßnahmen der Betrieb der Einrichtung nicht wesentlich gestört würde.

Eine Entzerrung der Verkehrssituation rund um den Parkplatz der 1912-Schule, auf dem die MitarbeiterInnen der Benediktschule, des Evangelischen Kindergartens, der DEULA-Jugendwerkstatt und des Jugendzentrums parken und ein Großteil der Besucher dieser Einrichtungen ankommen, könnte dadurch erfolgen, dass der Zugang zum Kindergarten nach Norden in Richtung Bahndamm verlegt und auf dem ehemaligen Bahndamm zusätzliche Parkplätze einrichtet. Eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft der Eigentümerin hierzu wurde signalisiert.

Die Umsetzung der Maßnahme wäre auch unabhängig von der Entwicklung um die Sporthalle an der 1912-Schule sinnvoll möglich.

 

Auch beim Katholischen Kindergarten ist beim Krippenanbau 2014 die Erweiterung um eine weitere Krippengruppe bereits vorgesehen worden. Wie berichtet gab es bei diesem Gebäude in den vergangenen Jahren wiederholt Feuchtigkeitsschäden, die Sanierungsmaßnahmen nach sich gezogen haben. Die vorhandene Küche ist für die Mittagsverpflegung zu klein. Ein Essbereich ist nicht vorhanden und der Mitarbeiterraum reicht nicht mehr für alle MitarbeiterInnen aus. Um für diese Einrichtung eine zukunftsfähige Konzeption zu erarbeiten, die weitere Investitionen mittelfristig nicht erwarten lässt, muss zunächst eine Analyse des Baubestands erfolgen. Anschließend muss auch hier dargestellt werden, wie die notwendigen baulichen Veränderungen auf dem Grundstück erfolgen können und auch hier der Nachweis der notwendigen Außenspielflächen gewährleistet ist. Durch den Zielverkehr für 15 weitere Kinder würde sich allerdings die verkehrliche Situation weitere anspannen, da auf dem Grundstück selbst nur noch sehr begrenzt Platz für weitere Stellplätze ist. Bestandsanalyse und Entwurfsplanung werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Durch notwendige Sanierungsmaßnahmen und bauliche Erweiterung über den Anbau der Krippe hinaus, wird mit einem deutlich höheren Investitionsvolumen, als am Evangelischen Kindergarten gerechnet. Dass der Betrieb des Kindergartens während der Baumaßnahmen weitergehen könnte, kann nicht gewährleistet werden.

 

Nachdem also weitere Gespräche geführt und Projektskizzen entwickelt wurden, stellt sich der Anbau einer weiteren Krippengruppe am Evangelischen Kindergarten als deutlich schneller und kostengünstiger umsetzbar dar. Es wird daher vorgeschlagen, diese Maßnahme in Zusammenarbeit mit dem Träger zu forcieren  und für die Haushaltsplanung 2020 zu berücksichtigen. Die Grundlagenplanung am Katholischen Kindergarten sollte weiter betrieben werden, um danach für die weitere Entwicklung der KiTa-Planung vorbereitet zu sein, resp. die Prioritäten des Investitionskonzepts umsetzen zu können. 


W a g e n e r

 

T r ü t k e n

Fachdient II

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Evangelischen Kindergarten St. Georg Fürstenau einen konkreten Bebauungsvorschlag einschließlich der Gestaltung der Außenanlagen und der Verkehrskonzeption zu erarbeiten.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ausschreibung für die Erstellung der Entwurfsplanung umgehend vorzunehmen. Erforderliche Planungskosten werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Herstellungskosten sind in der Haushaltsplanung 2020 zu berücksichtigen.