Betreff
Satzung über die Verringerung der Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren - Wahlperiode 2021 - 2026
Vorlage
FB 2/009/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz bietet die Möglichkeit, durch Satzung die Zahl der Abgeordneten um 2, 4 oder 6 zu verringern.

 

Für die Wahlperioden ab 2006 wurde die Zahl der Ratsmitglieder verringert.

 

Nach derzeitiger Berechnung würde der Rat der Stadt Fürstenau 25 Abgeordnete umfassen. Derzeit gehören dem Rat 21 Abgeordnete an. Es wird vorgeschlagen diese Vorgehensweise beizubehalten.

 

Die Satzung muss spätestens 18 Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode wirksam werden. Diese Frist dient dem Vertrauensschutz, eine erlassene Satzung kann nach diesem Termin nicht mehr aufgehoben werden.

 

Der Beschluss bedarf der Mehrheit der Mitglieder des Rates.

 

Eine Verringerung des Rates hat keine Auswirkungen auf die Anzahl der Beigeordneten des Verwaltungsausschusses. Nach § 74 Abs. 1 NKomVG beträgt die Zahl der Beigeordneten bei 14 bis 24 Abgeordneten 4. Der Rat der Stadt Fürstenau hat bisher jeweils den Beschluss gefasst, die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode um 2 zu erhöhen. Dieser Beschluss könnte auch weiterhin gefasst werden.

 

Ein Satzungsentwurf ist beigefügt.

 

 

 

 

 


F ö c k e

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachbereich 2

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Verringerung der Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Stadt Fürstenau wird beschlossen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 

Folgende Kosten werden durch die Verringerung mindestens eingespart:

 

1.    Monatliche Aufwandsentschädigung       

12 x 45,00 €                                                          540,00 €

2.    Sitzungsgeld Stadtrat

4 Sitzungen x 20,00 €                                            80,00 €

3.    Sitzungsgeld Ausschuss

8 Sitzungen x 20,00 €                                           160,00 €

4.    Sitzungsgeld Fraktionssitzung

10 Sitzungen x 20,00 €                                         200,00 €

 

Gesamt                                                                 980,00 €

 

 

Bei Verringerung um vier Ratsfrauen und Ratsherren ergibt sich somit eine Einsparung von ca. 3.920,00 € pro Jahr.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I