Für die Wahlperioden ab 2006 wurde die Zahl der
Ratsmitglieder verringert.
Nach derzeitiger Berechnung würde der Rat der Stadt
Fürstenau 25 Abgeordnete umfassen. Derzeit gehören dem Rat 21 Abgeordnete an.
Es wird vorgeschlagen diese Vorgehensweise beizubehalten.
Die Satzung muss spätestens 18 Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode wirksam
werden. Diese Frist dient dem Vertrauensschutz, eine erlassene Satzung kann
nach diesem Termin nicht mehr aufgehoben werden.
Der Beschluss bedarf der Mehrheit der Mitglieder des Rates.
Eine Verringerung des Rates hat keine
Auswirkungen auf die Anzahl der Beigeordneten des Verwaltungsausschusses. Nach
§ 74 Abs. 1 NKomVG beträgt die Zahl der Beigeordneten bei 14 bis 24
Abgeordneten 4. Der Rat der Stadt Fürstenau hat bisher jeweils den Beschluss
gefasst, die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode um 2 zu
erhöhen. Dieser Beschluss könnte auch weiterhin gefasst werden.
Ein
Satzungsentwurf ist beigefügt.
F ö c k e |
W a g e n e r |
T r ü t k e n |
Fachbereich 2 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
Finanzielle Auswirkungen:
Folgende Kosten werden durch die Verringerung mindestens eingespart:
1. Monatliche Aufwandsentschädigung
12 x 45,00 € 540,00 €
2. Sitzungsgeld Stadtrat
4 Sitzungen x 20,00 € 80,00 €
3. Sitzungsgeld Ausschuss
8 Sitzungen x 20,00 € 160,00 €
4. Sitzungsgeld Fraktionssitzung
10 Sitzungen x 20,00 € 200,00 €
Gesamt 980,00 €
Bei Verringerung um vier Ratsfrauen und Ratsherren ergibt sich somit eine Einsparung von ca. 3.920,00 € pro Jahr.
M o o r m a n n
Fachdienst I