Mit Schuljahresbeginn 2019/20 musste die Sporthalle bei der 1912-Schule aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Nun muss geprüft werden, ob eine Sanierung bzw. ein Ersatzbau, ggf. auch anderer Stelle, der Sporthalle in Betracht kommt.
Nach dem Nds. Sportstättenförderprogramm besteht die Möglichkeit einen Zuschuss für die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten, wie z.B. Sporthallen, zu stellen. Ebenfalls kann ein Neubau gefördert werden, wenn dieser wirtschaftlicher als eine Sanierung ist. Die Fördersumme beträgt, je nach Finanzstärke der Kommune, 40 bis 80 % (Samtgemeinde Fürstenau: 80 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 400.000 €. Ein Förderantrag wäre bis spätestens 31.03.2020 zu stellen.
K l a u s i n g |
W a g e n e r |
T r ü t k e n |
Fachbereich 4 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die Sanierung der Sporthalle bei der 1912-Schule bzw. einen Ersatzbau, ggf. auch an anderer Stelle, auszuschreiben.
Außerdem soll bis zum 31.03.2020 ein Förderantrag nach dem Nds. Sportstättenförderprogramm gestellt werden.