Betreff
Einziehung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges Nr. 59 in Hollenstede -Entwidmung-
Vorlage
FB 5/044/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Rat der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 18.06.2019 beschlossen, ein  Teilstück des Flurstücks 95/1, Flur 9 der Gemarkung Hollenstede (Bezeichnung vor Flurbereinigungsverfahren) in Größe von 478 qm zu verkaufen. Das Teilstück des Weges soll im Zuge des Verkaufs entwidmet werden.

 

Ein Lageplan ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zwischenzeitlich wurde am 05.07.2019 eine entsprechende Verhandlungsniederschrift gem. §§ 129 ff. Flurbereinigungsgesetz über den Verkauf des vorgenannten Grundstücks der Gemarkung Hollenstede, Flur 29, Flurstück 24/2 (neue Bezeichnung nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens), vor dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems abgeschlossen.

 

Das zu entwidmende Teilstück wird für die Erschließung der anliegenden landwirtschaftlichen Grundstücke nicht benötigt, da diese über den nördlichen Teil des verbleibenden Wirtschaftsweges Nr. 59 erreichbar sind. Daher stehen der Entwidmung der betroffenen Verkehrsfläche gem. § 8 des Nds. Straßengesetzes keine Gründe entgegen.

 


S t o c k m a n n

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 60

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Das dem öffentlichen Verkehr gewidmete südliche Teilstück des Wirtschaftsweges Nr. 59, Gemarkung Hollenstede, Flur 29, Flurstück 24/2 (Bezeichnung nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens), in Größe von 478 qm, ist aufgrund der Tatsache, dass dieses Teilstück für die Erschließung der anliegenden landwirtschaftlichen Grundstücke nicht mehr benötigt wird, gem. § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes einzuziehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I