Die Gemeinde Berge ist Eigentümerin des Grundstücks
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Gemarkung
Berge, Flur 4, Flurstück 89/31 zur Größe von 10.457 qm (ehemals Flurstücke
92/8, 92/12 und 89/13 tlw.)
und überlasst diese aufgrund
der vertraglichen Regelungen aus den Nutzungsverträgen vom 30.10.1986 und des
1. Nachtrages vom 03.12.2009 die Fläche dem Tennisverein Berge e.V. zur kostenlosen
Nutzung und
der sportlichen Ertüchtigung der Jugend sowie der Möglichkeit zur Betreibung
des Tennissports für die Allgemeinheit. Ein Eigentumsübergang oder
eine Grundbuchänderung ist ausdrücklich nicht beabsichtigt. Der Verein
übernimmt die üblichen Verkehrssicherungspflichten auf der benannten Fläche und
hat auf diesen Grundstücken Gebäude errichtet. Bau, Finanzierung und
Unterhaltung der Gebäude sind Aufgaben des Tennisverein Berge e.V..
Mit
Schreiben vom 15.04.2019 hat der Tennisverein Berge e.V. einen Zuschuss für die
Errichtung eines Beach-Tennis-Platzes bei der Gemeinde Berge beantragt und der Rat der Gemeinde Berge hat am 08.05.2019
einstimmig beschlossen, für das
Vorhaben einen Zuschuss von 20 % der nachgewiesenen Baukosten für tatsächlich
an Dritte gezahlte Aufwendungen zu gewähren. Die Auszahlung des Betrages setzt
allerdings haushaltsrechtlich voraus, dass der Verein Ausgaben in
entsprechender Höhe getätigt hat. Aus diesem Grund sind der Gemeinde Berge
entsprechende Ablichtungen und Nachweise von Rechnungen vorzulegen, damit die Auszahlung
erfolgen kann. Ferner sollte im Nachgang zum Antrag noch ein
entsprechender Finanzierungsplan eingereicht werden, aus dem die
Gesamtfinanzierung ersichtlich ist.
Der notwendige Finanzierungsplan konnte noch nicht abschließend aufgestellt
werden, da mittlerweile auch Spenden eingeworben wurden.
Vorab ist mitzuteilen, dass im Rahmen
der 72 Stunden Aktion durch die Jugendlichen und in Koordination mit der sich
neu gründenden Landjugend Berge der Beach-Tennis-Platz vom 23.05. bis 26.05.2019
hergerichtet und für die Öffentlichkeit freigegeben worden ist. Von den insgesamt vier Tennisplätzen ist ein
Tennisplatz umgebaut worden. Somit stehen dem Tennisverein noch drei
Tennisplätze für den normalen Spielbetrieb zur Verfügung. Eine
„Mehrfachnutzung“ des Beach-Tennis-Platzes, sowohl über den Verein als auch
über die Oberschule Berge sowie der Volleyabteilung des TUS Berge e.V. ist
daher zukünftig möglich.
Nunmehr ist bei der Beantragung eines Zuschusses
beim Kreissportbund Osnabrück für die entsprechende Beach-Tennis-Anlage festgestellt
worden, dass der in 1986 abgeschlossene Nutzungsvertrag eine Gültigkeit von 30
Jahren (bis zum 31.12.2016) hat. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein
Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien sechs Monate vor Ablauf
schriftlich gekündigt wird. Insgesamt hat dies keine Auswirkungen auf das
bestehende Vertragsverhältnis, nur ist für eine Bezuschussung durch den
Kreissportbund erforderlich, dass der Nutzungsvertrag mindestens noch eine
Laufzeit von 12 Jahren aufweist. Daher ist von Herrn Warmbrunn (Tennisverein Berge)
angeregt worden, ob nicht in Absprache mit der Gemeinde Berge eine erneute
langfristige Festlegung der Vertragslaufzeit erfolgen könne, um die
Planungssicherheit für den Tennisverein zu gewährleisten und um die
entsprechenden Anforderungen des Kreissportbundes zu erfüllen.
Diesbezüglich wird von
Seiten der Verwaltung die Empfehlung ausgesprochen, unter Beibehaltung der
übrigen Bestimmungen des Nutzungsvertrages vom 30.10.1986 und des 1. Nachtrages
vom 03.12.2009 die Laufzeit um 20 Jahre zu verlängern, damit der Vertrag zum
31.12.2039 endet.
Bürgermeister |
Anlagen
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Muster
zum 2. Nachtrag zum Nutzungsvertrag
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1.
Nachtrag zum Nutzungsvertrag (Dezember 2009)
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Nutzungsvertrag
(Oktober 1986)