Betreff
Neuwahl der stellv. Bürgermeisterin/ des stellv. Bürgermeisters
Vorlage
FB 1/031/2019
Aktenzeichen
022.10.5
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Nach der Niederlegung des Ratsmandates von Rudolf Lühn ist eine Neuwahl der stellvertretenden Bürgermeisterin/ des stellvertretenden Bürgermeisters aus der Mitte des Rates erforderlich geworden.

 

Vorschlagsberechtigt für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, auf die mindestens ein Sitz im Verwaltungsausschuss entfällt.

 

Die Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterin/ des stellvertretenden Bürgermeisters aus der Mitte der Ratsmitglieder wird durch die Bürgermeisterin geleitet.

 

Die Wahl selbst erfolgt nach den Vorgaben des § 67 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

 

 


M o o r m a n n

 

T r ü t k e n

Fachdienst I

 

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Wird in der Sitzung erarbeitet