Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum ÖPNV
Vorlage
FG 40/018/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Landkreis Osnabrück möchte die kommunalen Mittel zum ÖPNV in die allgemeinen Vorschriften des Landkreises Osnabrück überführen. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 11.03.2019 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Hierzu gehört auch die Einrichtung der Schnellbuslinie von Fürstenau nach Bersenbrück und die damit verbundenen Zahlungen in Höhe von zurzeit 30.000 € jährlich. Die Vereinbarung soll rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft treten. Eine Fortschreibung der Beträge ist jeweils für den 01. September eines Jahres vorgesehen. Änderungsvorschläge zum Taktverkehr müssten rechtzeitig zum Fahrplanwechsel durch die Stadt Fürstenau angeregt werden. Die Vereinbarung soll auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, wobei eine Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum 31. Dezember eines Jahres besteht.

 

Der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.


K l a u s i n g

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachbereich 4

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Fürstenau schließt mit dem Landkreis Osnabrück eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Schnellbuslinie Fürstenau – Bersenbrück ab.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: jährlich 30.000 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 30.000 

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt             Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto: 547.10 / 401.00.01 / 431603

Investitions-Nr.:

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 

III. Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:

 Der Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I