Betreff
Nutzung des südlichen Torhauses zu gastronomischen Zwecken.
Vorlage
FB 5/121/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Im Rahmen der Planerwerkstätten zum Zukunftscheck Nahversorgung im ländlichen Raum im Nordkreis Osnabrück wurden für die Stadt Fürstenau verschiedene Projektideen für die Entwicklung der Innenstadt erarbeitet.

Zur Stärkung der touristischen Potenziale und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt wird neben der touristischen Nutzung der Schlossinsel auch die gastronomische Nutzung des Südlichen Torhauses vorgeschlagen. In einem ersten Schritt zur Umgestaltung der Schlossinsel, hat der Samtgemeindeausschuss in seiner Sitzung am 18.05.2006 bereits den kurzfristigen Planungen des Arbeitskreises III (Tourismus, Gastronomie, Kommunikation, Image, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit) des Vereins „Fürstenau aktiv – Marketing und Tourismus e.V.“ und den damit verbundenen Baumaßnahmen zur Entfernung des auf der Wallanlage vorhandenen nicht standortgerechten Bewuchses, zur Profilierung des Burgwalls und zur Freilegung und Elektrifizierung der Wehrgänge in der Süd-West-Bastion zugestimmt.

Durch die Entfernung des Bewuchses an der Ostseite der Schlossinsel im November 2006 wurde der ungehinderte Blick auf die Schlossanlage mit dem Südlichen Torhaus wieder freigegeben. Um das Südliche Torhaus gastronomisch nutzen zu können, sind Umbaumaßnahmen erforderlich. Seitens der Planerwerkstatt wurde hierzu zunächst eine Skizze für einen möglichen Umbau erstellt und die Machbarkeit geprüft. Die Kosten für einen gastronomiegerechten Umbau anhand der beigefügten Skizze betragen nach ersten Schätzungen ca. 100.000,00 Euro.

 

Bevor die Planungen konkretisiert und nach Investoren und Betreibern gesucht wird, ist seitens der Samtgemeinde Fürstenau als Eigentümerin grundsätzlich zu entscheiden, ob sie einer gastronomischen Nutzung durch einen privaten Dritten zustimmen würde und ggf. welche grundsätzlichen Voraussetzungen sie an ein langfristiges Miet- oder Pachtverhältnis stellen würde.

 

Seitens der Verwaltung wird der Betrieb eines niveauvollen gastronomischen Angebots im Südlichen Torhaus als Bereicherung für die Samtgemeinde und die Stadt Fürstenau angesehen.


 

 

 

(Wagener)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Der Nutzung des südlichen Torhauses steht die Samtgemeinde Fürstenau grundsätzlich positiv gegenüber. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Planungen zu konkretisieren und dem Rat der Samtgemeinde Fürstenau vorzulegen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen zunächst nicht.

 

i. V.

 

 

(Richter)

Fachdienst II