Betreff
Grundsatzbeschluss zur nachhaltigen Wärmeversorgung in der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FG 60/014/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Sowohl für die IGS-Fürstenau als auch für die Grundschule Fürstenau ist im nächsten Jahr die Wärmeversorgung neu zu vergeben. Geplant ist, zukünftig im Bereich der Energieversorgung die Themen Nachhaltigkeit sowie Klimaziele zu unterstützen. Im Rahmen zukünftiger Ausschreibungen soll daher ein besonderes Augenmerk auf den Primärenergiefaktor und dadurch automatisch auf regenerative Energiequellen gelegt. 

 

Der Primärenergiefaktor:

Als Primärenergie bezeichnet man die in der Natur vorkommenden Energiequellen. Dazu gehören zum einen die fossilen Energieträger wie z.B. Kohle, Gas und Öl und zum anderen die regenerativen Energien aus z.B. Sonne, Wind, Wasser und Geothermie. Bei der Umwandlung dieser Energiearten in die Endenergie, die letztlich beim Verbraucher ankommt, gibt es Energieverluste bei der Gewinnung, der Umwandlung oder dem Transport. Der Primärenergiefaktor zeigt das Verhältnis von eingesetzter Primärenergie zu abgegebener Endenergie für jede Energieform an. Er ist somit eine Messgröße für die Effizienz verschiedener Energiequellen. Je kleiner der jeweilige Primärenergiefaktor, desto effizienter ist die entsprechende Energieform. Der Primärenergiefaktor bezieht neben der Effizienz der Bereitstellung auch die Versorgungssicherheit und die Klimaschädlichkeit (z.B. CO2- Emissionen) ein. Dazu werden die Werte für erneuerbare Energien und Holz viel niedriger angesetzt als beispielsweise für Erdöl, welches hinsichtlich der genannten Faktoren wesentlich problematischer ist.

 

Beispielsweise wird bisher die IGS-Fürstenau mit Strom betriebenen Nachtspeicheröfen beheizt. Die Grundschule Fürstenau sichert ihre Wärmeversorgung über Erdgas. In der angefügten Tabelle ist zu erkennen, dass diese beiden Energiequellen hinsichtlich ihres Primärenergiefaktors in Effizienz und Klimafreundlichkeit noch zu übertreffen sind. Ziel soll es daher sein, sobald wie möglich eine  klimafreundliche Wärmeversorgung in beiden Gebäuden zu schaffen. Die Schulen sollen auf Dauer mit regenerativer Energie versorgt werden, die möglichst einen Primärenergiefaktor von < 0,5 aufweist. Bei einer neuen Vergabe der Wärmeversorgung wäre diese Anforderung in die Ausschreibung aufzunehmen. 


W i n t e r

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 5

Fachdienst 3

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

  1. Zur Unterstützung der Nachhaltigkeits- und insbesondere der Klimaziele soll die Energieversorgung kommunaler Gebäude zukünftig mit einem höheren Anteil regenerativer Energie betrieben werden.
  2. In einem ersten Schritt soll die Energieversorgung der IGS-Fürstenau und der Grundschule Fürstenau optimiert werden. Der Primärenergiefaktor soll dabei möglichst < 0,5 betragen.
  3. Bei einer Vergabe der Wärmeversorgung im nächsten Jahr ist diese Anforderung in die Ausschreibung aufzunehmen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

- keine -     (erst bei konkreten Maßnahmen)

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I