Der Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbegebiet Utdrift“ weist nördlich und westlich des Gebietes einen Fuß- und Radweg aus. Dieser Weg dient auch als Notfahrweg für Lösch- und Rettungsfahrzeuge.
McDonald’s hat östlich der Planstraße B, in die der Fuß- und Radweg einmündet, Ihren Imbissbetrieb errichtet. Es wurde von Ihnen beantragt, den Fuß- und Radweg endgültig herzustellen und zwar das Teilstück direkt an der B 214 mit Abzweig zum Wendehammer der Planstraße B. Der Radweg an der Westseite des Plangebietes bis zur Einmündung der Planstr. A ist vorhanden, das südliche Teilstück noch nicht.
Nach dem Grünordnungsplan zum o. a. Bebauungsplan sind Fuß- und Radwege nur in nicht bodenversiegelter Ausfertigung (wassergebundene Wegedecke) zulässig. Nach der Kostenschätzung vom Ing.büro Peter Hunold fallen Kosten für die Herstellung des Rad- und Fußweges in Höhe von ca. 20.000,-- € an.
Anliegerbeiträge können für diese Maßnahme nicht erhoben werden.
(Kolosser) |
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(Selter) |
Fachdienst III |
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Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
- keiner
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Finanzielle Auswirkungen:
Für die Herstellung des dargestellten Teilstücks des Rad- und Fußweges wurden Kosten in Höhe von 20.000,-- € ermittelt. Anliegerbeträge können für diese Maßnahme nicht erhoben werden.
Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2007 –Vermögenshaushalt- nicht eingeplant worden.
(Weymann)
Fachdienst II