Betreff
Teilweise Herstellung des Fuß- und Radweges im Gewerbegebiet Utdrift
Vorlage
FB 6/062/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbegebiet Utdrift“ weist nördlich und westlich des Gebietes einen Fuß- und Radweg aus. Dieser Weg dient auch als Notfahrweg für Lösch- und Rettungsfahrzeuge.

 

McDonald’s hat östlich der Planstraße B, in die der Fuß- und Radweg einmündet, Ihren Imbissbetrieb errichtet. Es wurde von Ihnen beantragt, den Fuß- und Radweg endgültig herzustellen und zwar das Teilstück direkt an der B 214 mit Abzweig zum Wendehammer der Planstraße B. Der Radweg an der Westseite des Plangebietes bis zur Einmündung der Planstr. A ist vorhanden, das südliche Teilstück noch nicht.

 

Nach dem Grünordnungsplan zum o. a. Bebauungsplan sind Fuß- und Radwege nur in nicht bodenversiegelter Ausfertigung (wassergebundene Wegedecke) zulässig. Nach der Kostenschätzung vom Ing.büro Peter Hunold fallen Kosten für die Herstellung des Rad- und Fußweges in Höhe von ca. 20.000,-- € an.

 

Anliegerbeiträge können für diese Maßnahme nicht erhoben werden.

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

-  keiner  -


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Herstellung des dargestellten Teilstücks des Rad- und Fußweges wurden Kosten in Höhe von 20.000,-- € ermittelt. Anliegerbeträge können für diese Maßnahme nicht erhoben werden.

Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2007 –Vermögenshaushalt- nicht eingeplant worden.

 

 

(Weymann)

Fachdienst II