Nachdem die Schulträgerschaft für die IGS Fürstenau geklärt ist, steht die Sanierungsphase an. Diesbezüglich fanden verwaltungsintern bereits mehrere vorbereitende Gespräche, u.a. auch mit Vertretern des Landkreises Osnabrück und der Schulleitung der IGS, statt. Außerdem beschäftigt sich seit Herbst letzten Jahres der Arbeitskreis Raumkonzept in der IGS mit dem Thema.

Als Grundlage für die Planung der Sanierung sollte ein Raumkonzept erstellt werden. Damit ist zwangsläufig die Festlegung der Zügigkeit verbunden.

 

Nach der Verordnung über die Schulorganisation (SchOrgVO) vom 17. Februar 2011 sind Integrierte Gesamtschulen im Sek.-Bereich I mindestens 4-, höchstens 8-zügig zu führen.

Nach Gründung der IGS wurde die Zügigkeit durch die damalige Bezirksregierung  auf eine 7-Zügigkeit festgelegt. Sollte diese Zügigkeit beibehalten und das Raumkonzept darauf ausgerichtet werden, würden die vorhandenen Räumlichkeiten nicht ausreichen. Ein Anbau bzw. die Errichtung eines zusätzlichen Gebäudes wird vom Landkreis Osnabrück finanziell nicht mitgetragen.

 

Als Grundlage für die Zügigkeit kann die Entwicklung der Anmeldezahlen für den 5. Jahrgang herangezogen werden. Diese stellt sich wie folgt dar:

 

Schuljahr

SchülerInnen

Inklusiv

Gesamt

Klassen

2019/20

130

8

138

5

2018/19

127

6

133

5

2017/18

112

8

120

4

2016/17

154

4

158

6

2015/16

168

7

175

6

2014/15

203

0

203

7

2013/14

193

0

193

7

2012/13

189

0

189

7

2011/12

184

0

184

7

2010/11

207

0

207

7

 

Bei der Entwicklung der Anmeldezahlen schlägt sich deutlich die Rücknahme von G 8 und damit die Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren in Niedersachsen zum Schuljahr 2015/16 nieder.

Daneben wurde mit dem Schuljahr 2015/16 in Bramsche eine IGS eingerichtet, die neben SchülerInnen aus dem Gebiet Bramsche auch von SchülerInnen aus den Samtgemeinden Neuenkirchen und Bersenbrück besucht wird.

 

Des Weiteren wird eine relativ konstante Geburtenentwicklung durch den Landkreis Osnabrück prognostiziert:

 

 

Auszug aus dem Bericht zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege des Landkreises Osnabrück 2018

 

Zum Schuljahr 2019/20 konnten Schüler*innen für den gymnasialen Zweig der Oberschule Ankum angemeldet werden. Bei den diesjährigen Anmeldezahlen der IGS sind diesbezüglich keine negativen Auswirkungen erkennbar. Es vermag nicht abgeschätzt zu werden, ob der gymnasiale Zweig der Oberschule Ankum zukünftig Schüler*innen bindet, die ansonsten evtl. die IGS besucht hätten.

 

Für die Erstellung des Raumkonzeptes wurde der Samtgemeinde seitens des Landkreises angeraten, sich am Raumkonzept des Landkreises Osnabrück für die Gymnasien zu orientieren. Dieses wurde Ende 2016 erstellt und sieht im Wesentlichen folgende Vorgaben vor:

 

  • Allgemeine Unterrichtsräume sollen ausreichende Fensterflächen haben (keine innenliegenden Räume
  • Stammklassenprinzip in den Jahrgängen 5 bis 11
  • Mind. 50 % des Unterrichts der Oberstufe in den allgem. Fächern (Mathe, Deutsch, Sprachen, Erdkunde, Religion usw.) soll in festen Oberstufenräumen stattfinden
  • Raumgrößen:

Jahrgänge 5 bis 10: 54 bis 70 qm (Mittelwert 62 qm)

Klasse 11: 47 bis 58 qm (Mittelwert: 53 qm)

Kursstufen Jahrgang 12 u. 13: 40 qm (Nutzung von Klassenräumen für größere Kurse)

  • Fachunterrichtsräume (auch innenliegend)

a)    NAWI, Kunst u. Musik: mind. 80 qm zzgl. Vorbereitungsräume, möglichst multifunktionale Nutzung der NAWI-Räume

b)    Informatik: vorübergehend noch 1 Raum

  • Differenzierungsräume für die Klassen 5 bis 10:

6 Räume à 30 qm oder 3 Räume à 60 qm, evtl. weitere nicht anderweitig nutzbare innenliegende Räume

  • Lehrerzimmer / Fachstationen / Teeküchen

Gesamtfläche von 2,5 qm je an der Schule beschäftigten Lehrer*innen

Abweichungen von +/- 10 % möglich

  • Sporthallen: mind. 1 Sportübungseinheit (Doppelstunde) je Klasse

 

Ein von diesen Empfehlungen abweichendes Raumkonzept für die IGS wird vom Landkreis Osnabrück nicht mitgetragen und somit die finanzielle Beteiligung an der Sanierung wesentlich einschränken.

 

Als Anlage sind zwei Raumkonzept-Entwürfe als Arbeitsgrundlage beigefügt, zum einen auf einer Fünf-Zügigkeit, zum anderen auf einer Sechs-Zügigkeit basierend.

 

 


K l a u s i n g

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Keiner.