Nachdem die Schulträgerschaft für die IGS Fürstenau geklärt ist, steht die Sanierungsphase an. Diesbezüglich fanden verwaltungsintern bereits mehrere vorbereitende Gespräche, u.a. auch mit Vertretern des Landkreises Osnabrück und der Schulleitung der IGS, statt. Außerdem beschäftigt sich seit Herbst letzten Jahres der Arbeitskreis Raumkonzept in der IGS mit dem Thema.
Als Grundlage für die Planung der Sanierung sollte ein Raumkonzept erstellt werden. Damit ist zwangsläufig die Festlegung der Zügigkeit verbunden.
Nach der Verordnung über die Schulorganisation (SchOrgVO) vom 17. Februar 2011 sind Integrierte Gesamtschulen im Sek.-Bereich I mindestens 4-, höchstens 8-zügig zu führen.
Nach Gründung der IGS wurde die
Zügigkeit durch die damalige Bezirksregierung
auf eine 7-Zügigkeit festgelegt. Sollte diese Zügigkeit beibehalten und
das Raumkonzept darauf ausgerichtet werden, würden die vorhandenen
Räumlichkeiten nicht ausreichen. Ein Anbau bzw. die Errichtung eines
zusätzlichen Gebäudes wird vom Landkreis Osnabrück finanziell nicht mitgetragen.
Als Grundlage für die Zügigkeit kann die Entwicklung der Anmeldezahlen für den 5. Jahrgang herangezogen werden. Diese stellt sich wie folgt dar:
Schuljahr |
SchülerInnen |
Inklusiv |
Gesamt |
Klassen |
2019/20 |
130 |
8 |
138 |
5 |
2018/19 |
127 |
6 |
133 |
5 |
2017/18 |
112 |
8 |
120 |
4 |
2016/17 |
154 |
4 |
158 |
6 |
2015/16 |
168 |
7 |
175 |
6 |
2014/15 |
203 |
0 |
203 |
7 |
2013/14 |
193 |
0 |
193 |
7 |
2012/13 |
189 |
0 |
189 |
7 |
2011/12 |
184 |
0 |
184 |
7 |
2010/11 |
207 |
0 |
207 |
7 |
Bei der Entwicklung der Anmeldezahlen schlägt sich deutlich die Rücknahme
von G 8 und damit die Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren in Niedersachsen zum
Schuljahr 2015/16 nieder.
Daneben wurde mit dem Schuljahr 2015/16 in Bramsche eine IGS
eingerichtet, die neben SchülerInnen aus dem Gebiet Bramsche auch von
SchülerInnen aus den Samtgemeinden Neuenkirchen und Bersenbrück besucht wird.
Des Weiteren wird eine relativ konstante Geburtenentwicklung durch den
Landkreis Osnabrück prognostiziert:
Auszug aus dem Bericht zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
und Kindertagespflege des Landkreises Osnabrück 2018
Zum Schuljahr 2019/20 konnten Schüler*innen
für den gymnasialen Zweig der Oberschule Ankum angemeldet werden. Bei den
diesjährigen Anmeldezahlen der IGS sind diesbezüglich keine negativen Auswirkungen
erkennbar. Es vermag nicht abgeschätzt zu werden, ob der gymnasiale Zweig der
Oberschule Ankum zukünftig Schüler*innen bindet, die ansonsten evtl. die IGS
besucht hätten.
Für die Erstellung des Raumkonzeptes wurde
der Samtgemeinde seitens des Landkreises angeraten, sich am Raumkonzept des
Landkreises Osnabrück für die Gymnasien zu orientieren. Dieses wurde Ende 2016
erstellt und sieht im Wesentlichen folgende Vorgaben vor:
- Allgemeine
Unterrichtsräume sollen ausreichende Fensterflächen haben
(keine innenliegenden Räume
- Stammklassenprinzip in den
Jahrgängen 5 bis 11
- Mind. 50 %
des Unterrichts der Oberstufe in den allgem. Fächern (Mathe,
Deutsch, Sprachen, Erdkunde, Religion usw.) soll in festen
Oberstufenräumen stattfinden
- Raumgrößen:
Jahrgänge 5 bis
10: 54 bis 70 qm (Mittelwert 62 qm)
Klasse 11: 47 bis
58 qm (Mittelwert: 53 qm)
Kursstufen
Jahrgang 12 u. 13: 40 qm (Nutzung von Klassenräumen für größere Kurse)
- Fachunterrichtsräume
(auch innenliegend)
a)
NAWI, Kunst u. Musik: mind. 80 qm zzgl.
Vorbereitungsräume, möglichst multifunktionale Nutzung der NAWI-Räume
b)
Informatik: vorübergehend noch 1 Raum
- Differenzierungsräume
für die Klassen 5 bis 10:
6 Räume à 30 qm
oder 3 Räume à 60 qm, evtl. weitere nicht anderweitig nutzbare innenliegende
Räume
- Lehrerzimmer
/ Fachstationen / Teeküchen
Gesamtfläche von
2,5 qm je an der Schule beschäftigten Lehrer*innen
Abweichungen von
+/- 10 % möglich
- Sporthallen: mind. 1
Sportübungseinheit (Doppelstunde) je Klasse
Ein von diesen Empfehlungen abweichendes
Raumkonzept für die IGS wird vom Landkreis Osnabrück nicht mitgetragen und
somit die finanzielle Beteiligung an der Sanierung wesentlich einschränken.
Als Anlage sind zwei Raumkonzept-Entwürfe als
Arbeitsgrundlage beigefügt, zum einen auf einer Fünf-Zügigkeit, zum anderen auf
einer Sechs-Zügigkeit basierend.
K l a u s i n g |
W a g e n e r |
T r ü t k e n |
Fachbereich 4 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Keiner.