Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 19 "Sondergebiet IGS", 5. Änderung, Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/025/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 15.05.2018 u. a. beschlossen, für den geplanten Schotterparkplatz an der Westseite der IGS-Turnhalle eine Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 19 „Sondergebiet IGS“ durchzuführen.

 

Für die Verbesserung der Verkehrssituation sollen die Parkplätze westlich der Integrierten Gesamtschule Fürstenau neu geordnet und ausgebaut werden. Genutzt werden die Parkplätze durch die Schüler und Lehrer sowie die Besucher von Veranstaltungen in der Sporthalle oder den Räumen der IGS.

 

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, da das Vorhaben als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1  BauGB zu qualifizieren ist. Ferner wird die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens weder vorbereitet noch begründet. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 qm keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.

 

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Innenstadt von Fürstenau und umfasst eine Größe von ca. 0,58 ha.

 

Auf der Grundlage des Entwurfs der 5. Änderung fand die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.01.2019 bis einschließlich 08.02.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.12.2018 um Stellungnahme bis zum 08.02.2019 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlage im Rahmen der  Gesamtabwägung zum Satzungsbeschluss zwecks Prüfung und Beschlussfassung beigefügt. Folgende Unterlagen (Stand: Satzungsbeschluss) liegen der Vorlage per CD bei:

 

-           Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 19 „SO IGS, 5. Änderung

-           Entwurfsbegründung

-           Umweltplanerischer Fachbeitrag

-           Schalltechnische Beurteilung

-           Abwägung

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird in der Sitzung das Ergebnis zu den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB  vorstellen und eingehend erläutern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


K o l o s s e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 

-       Abwägung zum Satzungsbeschluss

-       CD mit Planunterlagen (Stand: Satzungsbeschluss)


Beschlussvorschlag:

 

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 19 „Sondergebiet IGS“, 5. Änderung einschließlich Begründung, Umweltplanerischer Fachbeitrag und Schalltechnische Untersuchung wird unter Berücksichtigung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Samtgemeinde Fürstenau ist alleiniger Kostenträger. Auf die Stadt Fürstenau entfallen keine Kosten.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I