Bebauungsplan Nr. 19 "Sondergebiet IGS", 5. Änderung, Stadt Fürstenau
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am
15.05.2018 u. a. beschlossen, für den geplanten Schotterparkplatz an der
Westseite der IGS-Turnhalle eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Sondergebiet IGS“ durchzuführen.
Für die Verbesserung der Verkehrssituation sollen die Parkplätze
westlich der Integrierten Gesamtschule Fürstenau neu geordnet und ausgebaut
werden. Genutzt werden die Parkplätze durch die Schüler und Lehrer sowie die
Besucher von Veranstaltungen in der Sporthalle oder den Räumen der IGS.
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 wird im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, da das Vorhaben als Maßnahme der
Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB zu qualifizieren ist. Ferner wird die
Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens weder vorbereitet noch begründet.
Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines
FFH-Gebietes oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes. Für Bebauungspläne
der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als
20.000 qm keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Innenstadt von Fürstenau und
umfasst eine Größe von ca. 0,58 ha.
Auf der Grundlage des Entwurfs der 5. Änderung fand die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.01.2019 bis einschließlich
08.02.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden
mit Schreiben vom 18.12.2018 um Stellungnahme bis zum 08.02.2019 gebeten.
Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlage im Rahmen
der Gesamtabwägung zum Satzungsbeschluss
zwecks Prüfung und Beschlussfassung beigefügt. Folgende Unterlagen (Stand:
Satzungsbeschluss) liegen der Vorlage per CD bei:
- Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 19 „SO
IGS, 5. Änderung
- Entwurfsbegründung
- Umweltplanerischer Fachbeitrag
- Schalltechnische Beurteilung
- Abwägung
Auf Wunsch
werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Die IPW
Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird in der Sitzung das Ergebnis zu den
Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorstellen und eingehend erläutern.
K o l o s s e r |
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T r ü t k e n |
Fachdienst III |
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Stadtdirektor |
Anlagen
- Abwägung zum Satzungsbeschluss
- CD mit Planunterlagen (Stand: Satzungsbeschluss)
Beschlussvorschlag:
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 19 „Sondergebiet IGS“, 5. Änderung einschließlich Begründung, Umweltplanerischer Fachbeitrag und Schalltechnische Untersuchung wird unter Berücksichtigung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Samtgemeinde Fürstenau ist alleiniger Kostenträger. Auf die Stadt Fürstenau entfallen keine Kosten.
M o o r m a n n
Fachdienst I