In der Sitzung vom 18.04.18 hat der Rat eine
Stellungnahme zur Voranfrage der Firma Struckmann und Sohn GmbH & Co. KG zum
Bodenabbau in der Gemeinde Berge (Gemarkung Grafeld) abgegeben. Es wurde damals
beschlossen, dass die Gemeinde Berge dem geplanten Vorhaben insgesamt positiv
gegenüber steht, aber auf das angrenzende und ausgewiesene Biotop gem. § 30
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hinweist.
Ebenso sollte sichergestellt werden, dass
die verkehrliche Erschließung nur über die K 124 „Berger Straße“ und dem
bereits vorhandenen Zufahrtsweg und nicht über die „Sandhofstraße“
(Gemeindestraße) erfolgt. Dies gilt sowohl für die An- und Abfahrt der
Transportfahrzeuge sowie der notwendigen Fahrzeuge/Maschinen, die für den Abbau
benötigt werden.
Ferner sollte die Genehmigungsbehörde
prüfen, ob geeignete Maßnahmen gegen eine durch den Abbau auftretende
Straßenverschmutzung auf den Kreisstraßen (z.B. durch eine Waschanlage)
anzuordnen sind. Eine regelmäßige Kontrolle der Wegerandstreifen erscheint hier
ebenso sinnvoll.
Die Firma Struckmann und Sohn GmbH & Co.
KG hat nunmehr auf Grundlage der Ergebnisse der in 2018 eingereichten Voranfrage
den Antrag auf Erweiterung des Abbaugeländes in der Gemeinde Berge (Gemarkung
Grafeld, Flur 5 auf den Flurstücken 15 tlw. und 17) auf Erweiterung des
Abbaugeländes im Waldbereich zwischen der „Sandhofstraße“ und dem
„Haskenbergweg“ im Gemeindeteil Grafeld an den Landkreis Osnabrück gestellt,
der die Gemeinde Berge mit Schreiben vom 25.03.19 (hier eingegangen am
09.04.19) um entsprechende Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten hat.
Nach Rücksprache mit Frau Imhorst (Landkreis Osnabrück) konnte einer
Fristverlängerung bis zum 17.05.19 vereinbart werden, da der Gemeinderat in der
Sitzung am 08.05.19 über den Antrag beraten und eine Stellungnahme dazu abgeben
wird.
Die Firma Struckmann beabsichtigt den Bodenabbau in
südlicher Richtung der bestehenden Abbaustätte auszudehnen. Zur Begründung ist angeführt, dass die
vorhandene Grube Grafeld seit 1978 durch die Firma Struckmann betrieben wird.
Der östliche Teil der Grube mit der Genehmigung von 1978 ist bereits rekultiviert
und abgeschlossen. Ein Antrag auf eine Erweiterung der Grube in westlicher
Richtung als Trockenabbau wurde im Jahr 2005 gestellt und genehmigt. Das
Sandvorkommen wurde weitestgehend ausgebeutet.
Die Firma Struckmann und Sohn GmbH & Co.
KG beabsichtigt nunmehr die Abbaufläche des Trockenabbaus für folgende
Flurstücke vorzunehmen:
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Gemarkung
Grafeld, Flur 5, Flurstück 15
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Gemarkung
Grafeld, Flur 5, Flurstück 17
Die Nettoabbaufläche, d.h. die Flächen in
denen ein weiterer Trockenabbau erfolgen soll, umfasst rund 4,5 ha, die
Gesamtbruttofläche (incl. Schutzstreifen, Lagerung etc.) 5,5 ha, wobei der
eigentliche Abbau auf Flurstück 17 erfolgt und das Flurstück 15 im Wesentlichen
nur als Zuwegung dient. In den Antragsunterlagen wird ausgeführt, dass die
Zuwegung über die K 124 „Berger Straße“, den Zufahrtsweg und das bisherige
Grubengelände erfolgen soll.
Zur weiteren Informationsgewinnung sind die
entsprechenden Antragsunterlagen und ein Lageplan der Beschlussvorlage
beigefügt worden.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Anlagen
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Antragsunterlagen
vom 25.03.19
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Lageplan
Beschlussvorschlag:
- ohne Beschlussvorschlag -