Gemäüß § 107 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) stellen die Kommunen einen Stellenplan auf. Darin sind die vorhandenen Stellen nach Art und Wertigkeit auszuweisen.
Die einzelnen Personalbereiche werden nachstehend wie folgt dargstellt:
1. Teil A: Beamte
Hinsichtlich der Zahl der Stellen hat sich gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um 3,5 Stellen ergeben. Ausschlaggebend für die Erhöhung ist die durchgeführte Dienstpostenbewertung. Die Dienstpostenbewertung hat Änderungen in vielen Bereichen zur Folge.
Die Zahl der Beamtenstellen kann zukünftig wieder auf die tatsächliche Anzahl an Beamten zurückgeführt werden. Diese hat sich im Jahr 2018 durch den Wechsel eines Kollegen tatsächlich um einen Beamten verringert.
2. Teil A: Beschäftigte
Im Teil B: Beschäftigte (früher Angestellte und Arbeiter) ergeben sich gegenüber dem Vorjahr verschiedene Veränderungen. Diese sind zum einen auf die derzeit laufende Stellenneubewertung zurückzuführen. In den vergangenen Monaten wurden aufgrund dessen mehrere Mitarbeiter*innen höhergruppiert. Eine Auflistung, die alle durch die Stellenneubewertung eingetretenen Veränderungen verdeutlicht, soll umgehend nach Abschluss des Verfahrens erstellt werden.
Hiermit ist im nächsten Quartal zu rechnen.
Zum anderen sind die Änderungen durch Neueinstellungen und Weggänge zu begründen.
Im Vergleich der Stellenpläne 2018 und 2019 (Bereich Beschäftigte) ergibt sich per Saldo eine Erhöhung um 4,24 Stellenanteile. Diese können, bereinigt um die v. g. Faktoren, unter anderem auf die Einstellung einer befristeten Elternzeitvertretung im Tiefbauamt, die Einstellung eines Tiefbauarbeiters auf der Baubetriebshofaußenstelle Bippen, der Besetzung einer Beamtenstelle durch eine Angestellte und der erstattungsfähigen Einstellung einer Kollegin im Bereich Unterhaltsvorschuss zurückgeführt werden. Dazu kommen geringe Stundenerhöhungen in einzelnen Verwaltungsbereichen.
Die Verwaltung wird zum Stellenplanentwurf 2019 weitere Einzelheiten in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses/Samtgemeinderates erläutern.
Sofern sich unvorhergesehene Entwicklungen ergeben (z. B. Änderungen im Tarifrecht usw.) können im Einzelfall ergänzende Beschlüsse notwendig werden.
Dienstkräfte
in der Probe- und Ausbildungszeit
Im Anhang „Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit“ ist die derzeitige Situation dargestellt.
P e t e r s |
M o o r m a n n |
T r ü t k e n |
Fachbereich 1 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der als Anlage beigefügte Stellenplanentwurf
wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
I. Gesamtkosten der
Maßnahme: 5.199.400 €
II. davon für den laufenden
Haushalt vorgesehen: 5.199.400 €
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd.
Haushaltsjahr zur Verfügung.
Den erforderlichen Mitteln stehen Personalkostenerstattungen
gegenüber in Höhe von 60.343,35 €
M o o r m a n n
Fachdienst I