Betreff
Elternentgelte für die Kinderbeförderung
Vorlage
BER/012/2019
Art
Beschlussvorlage Berge

In der Sitzung des Rates vom 05.09.2018 zur Beförderungsauftragsvergabe im Kindergarten- und Schuljahr 2018/2019 ist vereinbart worden, dass Anfang des Jahres 2019 über diese Thematik erneut beraten werden soll.

 

Hintergrund ist unter anderem, ob es aufgrund der Beitragsfreiheit im Kindergarten zu einer vermehrten Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung kommt und somit der angebotene Transport als freiwillige Leistung der Gemeinde Berge noch aufrechterhalten werden kann.

 

Im Kindergartenjahr 2018/2019 gibt es im Kindergarten „St. Servatius“ 2 Ganztags- und 2 Vormittagsgruppen, im Kindergarten „Leuchtturm“ 1 Vormittagsgruppe. Nach Rücksprache mit der Samtgemeinde Fürstenau liegen nunmehr die Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2019/2020 vor, wobei es zu keiner veränderten Gruppenzusammensetzung kommt. In Berge werden auch für das künftige Kindergartenjahr 2 Ganztags- und 3 Vormittagsgruppen angeboten.

Die Preise für die Kinderbeförderung wurden letztmalig durch Beschluss des Rates vom 20.06.2013 um 5,00 € erhöht und betragen seit dem Kindergarten-/Schuljahr 2013/2014:

 

- Beförderung von Kindern zur Grundschule, die das 1. oder 2. Schuljahr besuchen: 35,00 €

- Beförderung von Kindern zur Grundschule, die das 3. oder 4. Schuljahr besuchen: 45,00 €

- Beförderung von Kindern zu den Kindergärten: 35,00 €

- Beförderung zu Spielkreisen des Leuchtturms oder zur Großtagespflege: grundsätzlich

  35,00 €, Ausnahme: bei Besuch einer zweitägigen Gruppe: 15,00 €,

  bei Besuch einer dreitägigen Gruppe: 20,00 €

-  Die Beitragsfreiheit für das dritte Kind und weitere Kinder bleibt beibehalten

 

Davor wurde ab dem Kindergarten- und Schuljahr 2005/2006 letztmalig eine Erhöhung um ebenfalls 5,00 € vorgenommen.

 

Die Kosten für die Kinderbeförderung beliefen sich in den letzten Jahren auf folgende Beträge:

 

 

2016:

 

Kosten für Firma Büscher:

(Defizitabdeckung, da Elternbeiträge selbst vereinnahmt werden:                              9.120,80 €

 

Kosten für Taxi Schulte:

                                                                                                                                    38.854,18 €

- Einnahmen aus EIternbeiträgen/VLO                                                                      15.253,00 €

 

                                                                                                Kosten:                        32.721,98 €

 

 

2017:

 

Kosten für Firma Büscher:

(Defizitabdeckung, da Elternbeiträge selbst vereinnahmt werden:                              8.278,50 €

 

Kosten für Taxi Schulte:

                                                                                                                                    39.200,30 €

- Einnahmen aus EIternbeiträgen/VLO                                                                      14.084,40 €

 

                                                                                                Kosten:                        33.394,40 €

 

 

2018:

 

Kosten für Firma Büscher:

(Defizitabdeckung, da Elternbeiträge selbst vereinnahmt werden:                            12.450,90 €

 

Kosten für Taxi Schulte:

                                                                                                                                    40.046,09 €

- Einnahmen aus EIternbeiträgen/VLO                                                                      13.780,14 €

 

                                                                                                Kosten:                        38.716,85 €

 

                                               

Im  Kindergarten- und Schuljahr 2018/2019 nehmen 27 Kinder aus den Gemeindeteilen die Beförderung in Anspruch. Zum Vergleich:


2017/2018: 30 Kinder,
2016/2017: 28 Kinder,
2015/2016: 34 Kinder,
2014/2015: 40 Kinder,
2013/2014: 43 Kinder,
2012/2013: 39 Kinder,
2011/2012: 41 Kinder,
2010/2011: 37 Kinder.


Angesichts der Gesamtkostensituation ist über eine Erhöhung der Entgelte nachzudenken.

 

 

 

 

 


(Brandt)

Bürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

- ohne Beschlussvorschlag -